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post Bericht von Anhörung des Innenausschusses zur Kennzeichnungspflicht 2018-07-08 10:00:00 +0200 politics

Am 15. Juni fand eine Anhörung von Auskunftspersonen zur Kennzeichnungspflicht statt. Als Auskunftspersonen waren geladen:

  • Herr Dr. Tristan Barczak, ehemaliger Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, Münster (benannt von GRÜNEN)
  • Herr Sascha Braun, Bundesjustiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Berlin (benannt von SPD)
  • Herr Dr. Knud Dietrich, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster (benannt von SPD)
  • Frau Kerstin Klimsch, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin (benannt von SPD)
  • Herr Eric Töpfer, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin (benannt von der LINKE)
  • Herr Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Berlin (benannt von CDU)

Die FDP hatte Professor Dr. Clemens Arzt, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, eingeladen. Er hatte sich aber kurzfristig abgemeldet und nur eine schriftliche Erklärung eingeschickt. Herr Braun war in Vertretung des ebenfalls kranken Herrn Kirsch, Landesvorsitzender der GdP in Hamburg, in der Ausschusssitzung.

Tagesordnung Wortprotokoll

Das Wortprotokoll zur Anhörung umfasst 51 Seiten und auch meine Mitschriften sind relativ umfangreich. Ich werde nicht die gesamte Sitzung nacherzählen. Stattdessen werde ich für jede Auskunftsperson anhand ihres Eingangsstatements ihre Position deutlich machen. Für die Details verweise ich wie immer auf das Wortprotokoll.

Mittlerweile hat dies auch nur noch dokumentarischen Charakter, da Innensenator Grote unlängst mitgeteilt hat, dass die Kennzeichnungspflicht in Form einer Nummer kommen soll.

Tristan Barczak (eher positiv zur Kennzeichnung)

Herr Barczak machte deutlich, dass er nur seine persönliche Meinung äußert und keine Meinung einer Institution vertritt.

Die Kennzeichnungspflicht sei verfassungsrechtlich zulässig und liege in der Entscheidungshoheit der Länder. Sie greife in die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamt*innen ein. Bei jedem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte müsse die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Es brauche ein legitimes Ziel für einen Eingriff. In diesem Fall sei die Strafverfolgung das legitime Ziel. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wiege nicht so schwer. In jedem Fall brauche sie eine gesetzliche Grundlage, könne also nicht einfach als Verordnung eingeführt werden. Eine freiwillige Einführung sei nicht zielführend.

Es gebe keine belastbaren empirischen Daten für die Wirkung einer Kennzeichnungspflicht. Umgekehrt sei empirisch belegt, dass es keine oder nur verschwindend geringe Nachteile gebe.

Sascha Braun (negativ zur Kennzeichnung)

Rechtlich sei es möglich eine Kennzeichnungspflicht einzuführen, aber es gehe um das Vertrauen in die Polizei. Es gebe aktuell schon sehr hohe Vertrauenswerte für die Polizei. Das basiere auf guter Ausbildung und gutem Handeln in schwierigen Situationen. Eine Kennzeichnungspflicht wirke wie ein Misstrauensvotum. Zudem gebe es keine Polizist*in, die wegen dem Mangel an Kennzeichnungspflicht nicht ermittelt worden wären. Schließlich sei der Aufwand für die Einführung und Wartung einer Kennzeichnungspflicht nicht gerechtfertigt.

Knud Dietrich (positiv zur Kennzeichnung)

Herr Dietrich erzählte von seiner Erfahrung in Brandenburg.

In Brandenburg gebe es eine längerfristige Erfahrung mit einer gesetzlichen Regelung zur Kennzeichnungspflicht. Sie betreffe in Brandenburg alle uniformierten Truppenteile. Die Bereitschaftspolizei trage dabei eine Rückenkennzeichnung und der Rest größtenteils Namensschilder. Es sei keine objektiv messbare Verbesserung der Aufklärung zu verzeichnen. Eine Kennzeichnungspflicht gehöre zu moderner Polizeiarbeit. Die Gegenargumente seien bekannt und ernst zu nehmen. Entsprechende Aspekten seien im Brandenburger Gesetz berücksichtigt worden. Die Vergabe und Verwaltung der Kennzeichnung geschehe durch die personalverwaltende Stelle. Der Zugriff auf die Zuordnung der Kennzeichnung zur Person sei nur zu dienstlichen Zwecken möglich. Die Möglichkeit die zugeordnete Kennzeichnung zu wechseln, wurde bisher nicht beansprucht. Stand Ende Mai gebe es auch keine Erkenntnisse über eine persönliche Verfolgung und/oder maßlose Anschuldigung von Polizist*innen.

Kerstin Klimsch (neutral bis positiv zur Kennzeichnung)

Frau Klimsch wies daraufhin, dass sie Juristin sei und seit acht Jahren im Polizeivollzug arbeite und erst seit zwei Monaten in der Senatsverwaltung.

Alle geschlossenen Einheiten hätten eine taktische Kennzeichnung am Rücken, wodurch sie nicht individuell zugeordnet werden können, woraus aber ihre Einheit ablesbar ist. Außerdem gebe es für alle Polizist*innen ein Namensschild und je drei individuelle Ziffernfolgen. Es sei eine persönliche Entscheidung der Beamt*innen vor jedem Einsatz, ob sie das Namensschild oder eine der drei Ziffernfolgen tragen möchten. Zudem gebe es die Möglichkeit eine Melderegistersperre einzurichten, wovon die meisten Dienstkräfte Gebrauch machten. In Berlin habe ein Gewöhnungsprozess eingesetzt. Wichtig sei bei der Einführung gewesen, dass als Grund nicht Strafverfolgung genannt wurde. Stattdessen wurde die Kennzeichnungspflicht als selbstverständlich für eine kundenfreundliche Polizei kommuniziert.

Eric Töpfer (positiv zur Kennzeichnung)

Die Einführung einer Namenskennzeichnung im Streifendienst sei möglich aber menschenrechtlich nicht notwendig. Anders sehe es bei geschlossenen Einheiten aus. Dort sei eine chiffrierte Kennzeichnung geboten. Aus der Rechtsprechung auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ergebe sich die Pflicht zur Identifizierbarkeit von Polizist*innen. Personen in geschlossenen Einheiten müssten identifizierbar sein, um Straftaten aufklären zu können. Wenn es beispielsweise ein Video mit klar erkennbarer Körperverletzung im Amt gebe, welche auch vom EGMR als solche erkannt würde, müsse eine Identifikation zwingend möglich sein. Eine chiffrierte Kennzeichnung sei dann bei geschlossenen Einheiten sinnvoll, da auf diese Weise die Persönlichkeitsrechte besser geschützt würden. Jeder Anschein einer nicht effektiven Ermittlung gegen Polizist*innen müsse verhindert werden, um eine Schwächung des Rechtsstaates zu verhindern.

Obwohl der Aufwand der Einführung einer Kennzeichnungspflicht beachtet werden müsse, so könne dadurch das Vertrauen in die Polizei erhöht werden.

Rainer Wendt (negativ zur Kennzeichnung)

Die Kennzeichnungspflicht stelle einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Polizist*innen dar. Sie habe zudem keinen positiven Effekt. Ebenso sei es zweifelhaft, ob eine solche Kennzeichnung DSGVO konform ist. Zwar wurde in Brandenburg festgestellt, dass die Bürgernähe gestiegen ist, aber diese Feststellung sei durch Ministerialbeamt*innen vorgenommen worden und nicht beispielsweise durch eine Befragung der Bürger*innen. Etwaiges positives Verhalten der Polizei sei unabhängig von einer Kennzeichnung und hänge von anderen Faktoren ab. Das Vertrauen in die Polizei so hoch wie in sonst keine Institution. Die Einführung der Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen der Polizei gegenüber der Politik beschädigen.

Fazit

Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung wurden etliche Fragen gestellt und dabei kamen einige interessante Dinge zum Vorschein. Im Groben und Ganzen sind die Eingangsstatements aber für den weiteren Verlauf repräsentativ. Bei Interesse sollte das Wortprotokoll unbedingt gelesen werden, es ist recht spannend.