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title: "Kommunales Wahlrecht in Hamburg"
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date: 2018-09-04 10:00:00 +0200
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categories: politics district
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In diesem Artikel werde ich mich mit dem kommunalen Wahlrecht in Hamburg beschäftigen und
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versuchen dieses möglichst verständlich zu erklären. Denn alle Wähler\*innen sollten
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verstehen können, wie ausgehend von ihren Wahlstimmen letztlich die Zusammensetzung der
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Bezirksversammlung bestimmt wird.
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Es gibt dabei mehrere Aspekte und Perspektiven auf das Thema. Zunächst gibt es die Perspektive
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der Wahlhandlung selber. Der Teil ist noch vergleichsweise einfach:
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## Wahlhandlung
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Jede\*r Wähler\*in kann bis zu fünf Stimmen auf der Wahlkreis- und Bezirksliste vergeben.
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Im Bezirk Eimsbüttel ist beispielsweise Niendorf ein Wahlkreis. Alle in Niendorf gemeldeten
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Bewohner\*innen können am Wahltag (oder vorher per Brief) für Kandidat\*innen auf der
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Wahlkreisliste stimmen. Auf dem Wahlzettel stehen mehrere Wahlvorschläge mit Kandidierenden.
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Neben jeder Person sind fünf Kreise zu sehen. Es können fünf Stimmen auf eine Person vergeben
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werden oder die fünf Stimmen verteilt werden auf mehrere Personen. Dabei ist es auch legitim
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die Stimmen auf Personen unterschiedlicher Wahlvorschläge zu verteilen. Wichtig ist nur,
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dass nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden. Auf der Bezirksliste sieht es ähnlich aus.
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Nur gibt es dort zusätzlich auch fünf Kreise neben dem Namen jedes Wahlvorschlags.
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Dort ist es also möglich fünf Stimmen einer Liste zu geben, die fünf Stimmen einer Person
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zu geben, die fünf Stimmen zwischen Listen- und Personenstimmen zu verteilen oder dies
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sogar über mehrere Listen zu tun. Auch hier ist aus Wähler\*innensicht nur wichtig,
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dass nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden.
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## Auszählung der Stimmen
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Das war es auch schon mit der Erklärung der Wahlhandlung. So schwer ist das also gar nicht.
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Der interessante Teil aber kommt ja nach Ende der Wahlzeit. Wie setzt sich letztlich die Bezirksversammlung
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zusammen? Welche Stimmen haben welchen Einfluss?
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Dazu erst einmal ein paar Fakten am Rande, die aber sehr relevant werden.
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- Mitglieder in der Bezirksversammlung Eimsbüttel: 51
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- 30 davon werden über Wahlkreismandate vergeben, die übrigen 21 über Listenmandate
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- Wahlkreise im Bezirk Eimsbüttel nach dem Bezirksversammlungswahlgesetz
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- Wahlkreis 1 Eimsbüttel-Nord: 3 Sitze
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- Wahlkreis 2 Eimsbüttel-Süd/Hoheluft-West: 5 Sitze
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- Wahlkreis 3 Rotherbaum/Harvestehude: 4 Sitze
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- Wahlkreis 4 Lokstedt: 3 Sitze
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- Wahlkreis 5 Niendorf: 5 Sitze
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- Wahlkreis 6 Schnelsen: 3 Sitze
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- Wahlkreis 7 Eidelstedt: 4 Sitze
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- Wahlkreis 8 Stellingen: 3 Sitze
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Es ist leicht zu sehen, dass die Summe der Wahlkreissitze 30 ergibt. Daraus folgt aber bereits die erste Konsequenz
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für die Zusammensetzung der Bezirksversammlung. Sollte eine Partei auf der Bezirksliste die absolute Mehrheit der
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Stimmen bekommen, dann ist ihr die Mehrheit in der Bezirksversammlung garantiert. Wenn jetzt aber diese Partei sehr
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schlecht in den Wahlkreisen abschneidet, die eine absolute Mehrheit der Bezirksversammlung darstellen, dann hat dies
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zwangsläufig zur Folge, dass sehr viele zusätzliche Mandate erschaffen werden müssen, um die Verhältnismäßigkeit
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zu wahren. Das ist allerdings ein sehr unwahrscheinlicher Grenzfall. Im Allgemeinen aber gilt, dass die Stimmen auf
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der Bezirksliste über die verhältnismäßige Zusammensetzung entscheiden und die Wahlkreisstimmen einen Einfluss darauf
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haben, welche Personen in der Bezirksversammlung sitzen.
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### Wahlkreisstimmen
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Zunächst werde ich hier auf die Wahlkreisstimmen eingehen, da diese bei der personellen Zusammensetzung tatsächlich
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zuerst ausgezählt werden müssen. Allerdings werden am Wahlabend zunächst die Gesamtstimmen einer Liste auf der Bezirksliste
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gezählt, damit möglichst schnell klar ist, welche Partei wieviele Sitze bekommt. Nun aber zu den Wahlkreisstimmen.
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In diesem Beispiel schaue ich mir die Ergebnisse der Bezirksversammlungswahlen 2014 im Wahlkreis Niendorf an und
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verdeutliche, wie die Sitze verteilt wurden. Es gab **70.887** gültige Stimmen bei 31.810 wahlberechtigten Bürger\*innen,
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14.832 Wähler\*innen und 14.783 abgegebenen Stimmzetteln, wovon 14.357 gültig waren. Aufgrund der fünf Stimmen pro
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Stimmzettel hätte es 71.785 Stimmen geben können. Es ist also klar, dass nahezu alle Wähler\*innen auch von ihren
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fünf Stimmen Gebrauch gemacht haben.
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Zunächst muss eine sog. **Wahlzahl** berechnet werden. Diese ergibt sich aus der Menge der gültigen Stimmen geteilt
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durch die zu verteilenden Sitze (5). In diesem Fall also 14.177,4. Im nächsten Schritt werden die Gesamtstimmen
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jedes Wahlvorschlags durch diese Wahlzahl geteilt, um zu ermitteln, wieviele Sitze ein Wahlvorschlag bekommt.
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Das bedeutet also, dass es für eine Partei egal ist, wie sich die Stimmen auf ihrer Wahlkreisliste verteilen. Auch
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wenn die Stimmen gleichverteilt auf alle Plätze vergeben würden, hätte das für die jeweilige Partei keinen Nachteil.
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In unserem Beispiel gab es folgende Stimmverteilung:
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- SPD: 29.629
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- CDU: 20.538
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- Piraten: 1.989
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- FDP: 3.001
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- Die LINKE: 3.495
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- GRÜNE: 9.107
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- AfD: 3.128
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Daraus ergeben sich diese Divisionsergebnisse (Standardrundung wird angewendet):
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- SPD: 2,089875436 ~ 2 Sitze
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- CDU: 1,448643616 ~ 1 Sitz
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- Piraten: 0,140293707 ~ 0 Sitze
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- FDP: 0,211674919 ~ 0 Sitze
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- Die LINKE: 0,246519108 ~ 0 Sitze
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- GRÜNE: 0,642360376 ~ 1 Sitz
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- AfD: 0,220632838 ~ 0 Sitze
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Wie zu erkennen ist, wurden nur 4 Sitze vergeben. Die Wahlzahl ist also zu hoch. In diesem Fall muss die Wahlzahl
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verringert werden, bis nach diesem Verfahren genau 5 Sitze vergeben werden. Da immer ab ,5 aufgerundet wird, werde ich
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die Distanz zur nächsten Aufrundung für jede Partei ermitteln.
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- SPD: 2,5 - 2,089875436 = 0,410124564
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- CDU: 1,5 - 1,448643616 = 0,051356384
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- Piraten: 0,5 - 0,140293707 = 0,359706293
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- FDP: 0,5 - 0,211674919 = 0,288325081
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- Die LINKE: 0,5 - 0,246519108 = 0,253480892
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- GRÜNE: 1,5 - 0,642360376 = 0,857639624
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- AfD: 0,5 - 0,220632838 = 0,279367162
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Es ist klar erkennbar, dass die CDU am dichtesten an einer Aufrundung dran ist. Insofern lässt sich die optimale Wahlzahl
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umgekehrt berechnen. Dafür wird die Stimmzahl der CDU durch 1,5 geteilt, was 13.692 ergibt. Die neue Sitzberechnung
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ist wie folgt:
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- SPD: 2,163964359 ~ 2 Sitze
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- CDU: 1,5 ~ 2 Sitze
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- Piraten: 0,145267309 ~ 0 Sitze
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- FDP: 0,219179083 ~ 0 Sitze
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- Die LINKE: 0,255258545 ~ 0 Sitze
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- GRÜNE: 0,665132924 ~ 1 Sitz
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- AfD: 0,228454572 ~ 0 Sitze
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Letztlich bekommen also sowohl SPD als auch CDU zwei Sitze und die GRÜNEN ein Sitz in Niendorf. Anschließend werden
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die Sitze jeder Partei auf ihrer Wahlkreisliste in absteigender Reihenfolge der Personenstimmen (Stimmen für eine Person)
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vergeben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Position auf der Liste. Weiter im Beispiel Niendorf bleibend:
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- SPD, Marc Schemmel (Platz 1 auf Liste und nach Stimmen): 14.581 Stimmen
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- SPD, Ines Schwarzarius (Platz 2 auf Liste und nach Stimmen): 3.933 Stimmen
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- CDU, Rüdiger Kuhn (Platz 1 auf Liste und nach Stimmen): 9.435 Stimmen
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- CDU, Rüdiger Burg (Platz 2 auf Liste und nach Stimmen): 3.018 Stimmen
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- GRÜNE, Dietmar Kuhlmann (Platz 1 auf Liste und nach Stimmen): 5.216 Stimmen
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Anhand des Vergleichs mit den gesamten Wahlkreisstimmen der Partei kann ermittelt werden, wieviele Stimmen auf
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nicht gewählte Kandidat\*innen vergeben wurden. Das zeige ich logischerweise nur für jene Parteien, wo Personen
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gewählt wurden.
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- SPD: 29.629 - 14.581 - 3.933 = 11.115 Stimmen entspricht 37,5% der Gesamtstimmen
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- CDU: 20.538 - 9.425 - 3.018 = 8.095 Stimmen entspricht 39,4% der Gesamtstimmen
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- GRÜNE: 9.107 - 5.216 = 3.891 Stimmen entspricht 42,7% der Gesamtstimmen
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Grob gesagt sind also relativ konsistent 60% der Wahlkreisstimmen auf die gewählten Personen entfallen und 40%
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auf nicht gewählte Personen. Bei der SPD gab es noch 8 weitere Kandidat\*innen, bei der CDU 8 und den GRÜNEN eine.
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### Bezirksstimmen
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Im zweiten Teil werde ich einen Blick auf die Bezirkslisten und die dort abgegebenen Stimmen werfen. Diese bestimmen
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letztlich wieviele Sitze eine Partei bekommt. Der erste Schritt ist relativ offensichtlich. Es werden die insgesamten
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Sitze einer Partei in der Bezirksversammlung bestimmt. Dafür wird zunächst die Wahlzahl ermittelt. Dies geschieht analog
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zu oben durch die Division der zu berücksichtigenden Stimmen mit den zu vergebenden Sitzen. Es gab insgesamt
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439.723 gültige Stimmen. Davon müssen die Stimmen all jener Parteien abgezogen werden, die weniger als 3% der Stimmen
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bekamen (11.835 Stimmen der Piraten). Letztlich bleiben also noch 427.888 zu berücksichtigende Stimmen. Es ergibt sich
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daher die Wahlzahl 8.389,9608. Im Anschluss werden die Gesamtstimmen jeder Partei durch diese Zahl dividiert und standardmäßig
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gerundet.
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In unserem Beispiel gab es folgende Stimmverteilung:
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- SPD: 146.446 Stimmen
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- CDU: 99.938 Stimmen
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- Die LINKE: 43.169 Stimmen
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- FDP: 19.815 Stimmen
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- GRÜNE: 101.493 Stimmen
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- AfD: 17.027 Stimmen
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Daraus ergibt sich folgende Sitzverteilung:
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- SPD: 17,454908729 ~ 17 Sitze
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- CDU: 11,911617036 ~ 12 Sitze
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- Die LINKE: 5,145316054 ~ 5 Sitze
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- FDP: 2,361751202 ~ 2 Sitze
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- GRÜNE: 12,096957592 ~ 12 Sitze
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- AfD: 2,029449291 ~ 2 Sitze
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Die Summe ergibt 50 Sitze. Es sind aber 51 Sitze zu verteilen. Daher muss die Wahlzahl verringert werden. Ich erspare
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mir hier die Ausrechnung der Differenz zum nächsten Aufrundungspunkt. Es ist augenscheinlich, dass dieser bei der
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SPD am nähesten ist. Insofern wird die Wahlzahl zu oben analog neu berechnet (Stimmzahl der SPD dividiert durch 17,5):
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8.368,342857143. Da die SPD am nähesten zum Aufrundungspunkt ist, bekommt sie auch einzig einen weiteren Sitz. Der
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Vollständigkeit halber aber noch einmal die Sitzberechnung.
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- SPD: 17,5 ~ 18 Sitze
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- CDU: 11,942388321 ~ 12 Sitze
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- Die LINKE: 5,158607951 ~ 5 Sitze
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- FDP: 2,367852314 ~ 2 Sitze
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- GRÜNE: 12,128207667 ~ 12 Sitze
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- AfD: 2,034691968 ~ 2 Sitze
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Im nächsten Schritt werden von diesen Sitzen alle abgezogen, die durch die Parteien in den Wahlkreisen errungen
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wurden. Ich verwende hier schlichtweg die Zahlen des Statistikamts Nord ohne noch einmal für alle Wahlkreise mein
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Niendorf-Beispiel zu wiederholen.
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- SPD: 18 - 10 = 8
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- CDU: 12 - 8 = 4
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- Die LINKE: 5 -3 = 2
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- FDP: 2 - 0 = 2
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- GRÜNE: 12 - 9 = 3
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- AfD: 2 - 0 = 2
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Bei der SPD ziehen jetzt also 8 Personen über die Bezirksliste ein. Nun gibt es aber noch eine Spitzfindigkeit.
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Da man sowohl der Liste direkt als auch einzelnen Personen eine Stimme geben kann, wird zunächst das Verhältnis
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der Listenstimmen zu den Gesamtstimmen berechnet. Dieses Verhältnis bestimmt, wieviele Personen über die Listenreihenfolge
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einziehen.
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- SPD: 8 Sitze * 85.497 Listenstimmen / 146.446 Gesamtstimmen = 4,67050 ~ 5 Sitze
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- CDU: 4 Sitze * 60.011 Listenstimmen / 99.938 Gesamtstimmen = 2,40193 ~ 2 Sitze
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- Die LINKE: 2 Sitze * 29.378 Listenstimmen / 43.169 Gesamtstimmen = 1,36107 ~ 1 Sitz
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- FDP: 2 Sitze * 10.553 Listenstimmen / 19.815 Gesamtstimmen = 1,06515 ~ 1 Sitz
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- GRÜNE: 3 Sitze * 67.374 Listenstimmen / 101.493 Gesamtstimmen = 1,99149 ~ 2 Sitze
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- AfD: 2 Sitze * 12.396 Listenstimmen / 17.027 Gesamtstimmen = 1,45604 ~ 1 Sitz
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Die Berechnung der Sitze über Personenstimmen ist trivial:
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- SPD: 8 - 5 = 3 Sitze
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- CDU: 4 - 2 = 2 Sitze
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- Die LINKE: 2 - 1 = 1 Sitz
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- FDP: 2 - 1 = 1 Sitz
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- GRÜNE: 3 - 2 = 1 Sitz
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- AfD: 2 - 1 = 1 Sitz
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Da ich ein GRÜNER bin, zeige ich den Einzug über die Bezirksliste am Beispiel der GRÜNEN. Für die anderen Parteien
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gilt dies analog. Bei dem Einzug nach Listenreihenfolge bestimmt die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag. Die ersten
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beiden Personen auf der Bezirksliste (Anna Gallina und Volker Bulla) sind bereits durch Wahlkreismandate eingezogen.
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Die Personen auf 3 und 4 sind noch nicht gewählt, weswegen Stefanie Könnecke und Fabian Klabunde über die Liste
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einziehen.
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Für den Einzug über Personenstimmen ist die Reihenfolge nach Personenstimmen ausschlaggebend. Die ersten 7 Personen
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nach Personenstimmen sind bereits gewählt (über Wahlkreise oder Liste). An achter Stelle in Personenstimmenreihenfolge
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steht Ali Mir Agha, der dadurch einzieht. Sein Platz nach Listenreihenfolge war 16.
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### Fazit
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Ich hoffe hiermit deutlich gemacht zu haben, wie anhand der Stimmen am Ende das Ergebnis berechnet wird. Was für Lehren
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können aus dieser Berechnung gezogen werden? Wenn man auf einem hinteren Listenplatz steht, dann erhöhen sich die Chancen
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gewählt zu werden je mehr Personenstimmen auf die Liste entfallen. Auch Personenstimmen auf Platz 1 sind somit hilfreich,
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weil dadurch das Verhältnis der Listen- zu Personenstimmen zugunsten der Personenstimmen verschoben wird. Sollte Platz
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1 noch nicht über einen Wahlkreis eingezogen sein, wird dieser aber über Liste einziehen und somit bei dem Einzug
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über Personenstimmen unberücksichtigt bleiben. Diese Tatsache ermöglicht es, dass auch Personen wie Ali Mir Agha
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den Einzug in die BV schaffen können, obwohl die GRÜNEN nur 12 Sitze bekommen haben und nur 3 überhaupt über die
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Bezirksliste zu vergeben waren. Aktuell ist Ali Mir Agha Fraktionsvorsitzender.
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