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post Bericht von Dezembersitzung des G20-Sonderausschusses 2017-12-24 10:00:00 +0200 politics G20 /politics/

Am 21. Dezember fand die Dezembersitzung des G20-Sonderausschusses statt. Wie die Male zuvor ging es um 17 Uhr los. Ich war allerdings erst zwischen 18 und 19 Uhr da und habe einen signifikanten Teil des Berichts verpasst. Thematisch ging es am Donnerstag um die Presseakkreditierung während des G20-Gipfels.

Für einen detaillierten Blick auf die Befragungen sei auf das Wortprotokoll verwiesen. Dieser Bericht schildert meine Eindrücke und beschränkt sich auf einige Kernelemente und Schlussfolgerungen meinerseits.

Bericht Polizei und Verfassungsschutz

Akkreditierungsverfahren

Ich habe noch den Rest des Berichts zu den BKA-Dateien mitbekommen. Seit Januar 2017 bestand demnach ein fortlaufender Austausch zwischen der Polizei Hamburg und dem Bundeskriminalamt (BKA) bezüglich der Presseakkreditierung. Insgesamt soll es um die 18.000 Akkreditierungsanfragen bundesweit gegeben haben. Es gab zwei Möglichkeiten sich zu akkreditieren:

  1. In einem Onlineverfahren konnte man sich in einem Portal registrieren. Die Polizei Hamburg hat dann für einen Teil dieser Anfragen Daten bekommen und geschaut, ob sie zu den anfragenden Personen in Hamburger Dateien Infos vorliegen haben. Je nach dem Informationsstand wurde positiv/negativ in das zugehörige Formularfeld eingetragen und die Antwort dem BKA gemeldet. Hamburg hat auf diese Weise wohl bei 786 Fällen Daten beigetragen.
  2. Die weitere Möglichkeit der Akkreditierung bestand über eine AdHoc-Akkreditierung vor Ort. Dabei fand eine persönliche Überprüfung statt und die Hamburger Dateien wurden durch Verbindungsbeamte geprüft. Über dieses Verfahren wollten sich wohl 3000 Personen akkreditieren lassen.

Für die Hamburger Polizei war der Beruf der Anfragenden nicht ersichtlich und hat demnach nach eigener Aussage auch keine Rolle für die Überprüfung der Hamburger Dateien gespielt. Die letztliche Entscheidung über die Vergabe der Akkreditierung traf das BKA bzw. das Bundespresseamt (BPA).

Es wurde betont, dass in keinem Fall von der Polizei Hamburg falsche Infos an das BKA übermittelt wurden. In Zukunft werde die Akkreditierung anders gestaltet und vom Datenschutzbeauftragten der Polizei begleitet werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat ebenfalls Infos an den Bund übermittelt. Diese Infos gingen zunächst an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welche die Daten dann an das BKA übermittelte. Es wurden wohl 55 Personen insgesamt überprüft durch das LfV. Davon gab es in 25 Fällen negative Rückmeldungen entsprechend der Kategorien des BKA. In 30 Fällen gab es keine Rückmeldung.

Entzug der Akkreditierung

Das Thema der Akkreditierung ist vor allen Dingen deswegen so spannend, weil einer Menge an zunächst akkreditierten Menschen die Akkreditierung im Nachhinein wieder entzogen wurde.

Mangels der Kenntnis der Berufe kann die Polizei Hamburg keine Auswertung der Akkreditierungsentziehungen vornehmen, welche Rückschlüsse auf die Konsequenzen für Medienvertreter*innen zuließe. Die Neubewertung der Sicherheitslage durch das BKA, welche als Grund für den Entzug der Akkreditierungen angebracht wurde, kann von der Polizei Hamburg nicht nachvollzogen werden. Nach der initialen Zulieferung an Daten für das BKA sei die Polizei nicht weiter kontaktiert worden.

Von dem BKA wurden zwei Listen mit Namen erstellt. Die eine Liste enthielt 82 Namen und existierte in zweifacher Ausführung - einmal mit mehr und einmal mit weniger Daten. Die andere Liste enthielt 35 Namen, wobei nach Duplikataussonderung nur noch 32 Namen übrig blieben. Insgesamt wurde die Akkreditierung wohl 9 Menschen entzogen, der Rest der Menschen erschien an keiner Kontrollstelle während der Entzug vollzogen wurde. Es gebe 4 bekannte Fälle, bei denen Menschen zu Unrecht abgewiesen wurden, nachdem das BKA die Listen bereits zurückgezogen hatte. Die Info der Ungültigkeit der Listen erreichte nicht alle Kontrollstellen rechtzeitig. Noch am Freitag Abend kam wohl die Mitteilung vom BKA, dass die Listen einzuziehen seien. Erst am Samstag Nachmittag konnte dies vollumfänglich durchgesetzt werden.

Von den 25 negativen Rückmeldungen durch das LfV landeten wohl 5 Medienvertreter*innen auf der "32"-Liste des BKA.

Bericht von Haß, Verdi

Ab 2018 werde es wieder eine bundesweit einheitliche Vergabe des Presseausweises durch den Presserat geben, welche von der Innenminister*innenkonferenz anerkannt wird.

In Bezug zu G20 in Hamburg habe sich Verdi als Ansprechpartner*in in Pressefragen angeboten. Darauf sei nicht reagiert worden. Im Verlauf des Gipfels sei Verdi von Beschwerden überrollt worden. Insbesondere wurde kritisiert, dass Journalist*innen, welche nicht zum Medienzentrum gingen und eine Akkreditierung besaßen, diese weiterhin behalten konnten, auch wenn sie auf den Entzugslisten standen.

Der Entzug der Akkreditierung bedeute ein Berufsverbot. Zu dem Thema finde gerade eine rechtliche Klärung vor dem Verwaltungsgericht in Berlin statt. Ebenso sei ein Problem gewesen, dass die Listen für Dritte einsehbar waren. Außerdem sei es schleierhaft, wie die Medienvertreter*innen auf die Liste kamen.

Bericht von Johannes Caspar, Hamburgischer Datenschutzbeauftragter

Für die "32"-Liste sei die Bundesbehörde zuständig, weswegen er leider diesbezüglich keine Einschätzung zur Datenschutzproblematik geben könne. Sein Bericht war angekündigt als aufgeteilt in drei Komplexe:

  1. Zugang zur abgesicherten Zone 2
  2. Weitergabe von Daten des LfV an das BfV
  3. Weitergabe von Daten des LKA an das BKA

Zum dritten Komplex sei die Überprüfung noch nicht abgeschlossen.

Zugang zu abgesicherter Zone 2

Bei sog. Poolterminen sei keine elektronische Überprüfung möglich gewesen, daher habe es eine Karte als Akkreditierungsbeweis gegeben. Wie bereits erwähnt gab es die "82"-Liste in zweifacher Ausführung und die "32"-Liste wurde Gefährderliste genannt, obgleich sich der Gefährder-Begriff hier nicht mit dem der Polizei deckt. Die Polizei Hamburg habe keine eigenen Listen angefertigt und der Umgang mit den Listen sei sehr frei erfolgt. Eigentlich waren die Listen nur für BKA-internen Gebrauch vorgesehen, enthielten aber keine Klassifizierung.

Das BKA vertrete Auffassungen hinsichtlich der Erstellung von Listen, die der Meinung der Polizei Hamburg diametral widersprechen. Laut BKA habe die Polizei Hamburg eigene Listen erstellt, was nach der Polizei Hamburg jedoch nicht der Fall gewesen sei. Im Verlauf des Gipfels seien die Kontrollen auf Akkreditierung zunehmend willkürlich verlaufen. Es gebe einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz aufgrund des offenen Umgangs mit den Listen des BKA.

In einem kurzen Exkurs ging Caspar dann auch noch auf die polizeilichen Datenbanken Polas und Inpol ein. Bei einem signifikanten Teil der Hamburger Datenbank seien Negativprognosen nicht vorhanden gewesen.

Die Daten von mindestens einer*einem Medienvertreter*in hätten nicht gespeichert werden dürfen.

Bericht von Bründel

Er habe im Nachhinein durch die ARD erfahren, dass ihm seine Akkreditierung entzogen wurde. Es habe keine sinnvolle Information über den Grund der Aufnahme in die Liste gegeben. Auf der 1. Mai Demo 2017 wurden seine Personalien aufgenommen durch Bremer Polizist*innen. In den Akten wurde dann wohl aus einer Personalienfeststellung eine Festnahme. Dies habe dann dazu geführt, dass er als Gewalttäter kategorisiert wurde.

Bericht von Smid

Smid ist ein Greepeace-Vertreter und wurde von Phoenix gebeten am Samstag journalistische Tätigkeiten zu verüben und die Ergebnisse des Gipfels in den Umweltfragen einzuschätzen. Entsprechend ging er zum Medienzentrum wurde aber nicht hereingelassen, da sein Name auf der Liste stand. Er musste rund 20 Minuten in Polizeibegleitung warten. Als Vorwurf wurde Urkundenfälschung erhoben, eine Aufklärung vor Ort war aber nicht möglich.

Daher konnte das Interview mit Phoenix nicht stattfinden. Die Inpol-Daten zu ihm sind wohl falsch bzw. unvollständig. In Folge dessen wird ihm ein Hausfriedensbruch vorgeworfen, der nie stattfand. Ebenso wurde er als Mitglied der Antifa Celle eingeordnet, obwohl er nie länger in Celle war. Auch der Hintergrund des Vorwurfs der Urkundenfälschung sei nicht nachvollziehbar. Laut einer Entscheidung eines Amtsgerichts in Hamburg war der Entzug der Akkreditierung rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg behaupte jedoch immer noch, dass der Vorgang rechtmäßig gewesen sei.

Fragen

An diesem Punkt endete der Bericht. Es gab einige Fragen, allerdings werde ich aus Zeit- und Platzgründen hier nicht alles in den Einzelheiten berichten, sondern versuchen die effektiven Informationen aus den Fragen zusammenzufassen.

Für Statistikfans kommt hier aber die Reihenfolge der fragenstellenden Fraktionen, so wie ich es protokolliert habe. Die FDP hat noch ein bis zwei mal mehr Fragen gestellt, die ich aber nicht ganz mitbekommen habe oder die nicht zugelassen wurden. Nachfragen durch die Fragesteller*innen oder mehrfache Fragen direkt hintereinander wurden im Übrigen nicht zusätzlich aufgeführt.

  1. Tjarks (GRÜNE)
  2. Gladiator (CDU)
  3. SPD
  4. Möller (GRÜNE)
  5. Schneider (LINKE)
  6. FDP
  7. Tjarks (GRÜNE)
  8. SPD
  9. Gladiator (CDU)

Ein Faden zog sich durch fast alle Fragen und Antworten. Die Seite des BKA/BPA hat im Ausschuss gefehlt, wodurch viele Fragen nicht geklärt werden konnten.

Neubewertung der Sicherheitslage

Die Hintergründe der Neubewertung konnten nicht geklärt werden. Allerdings kam heraus, dass zunächst alle Akkreditierungsanfragen positiv beantwortet wurden. Es ist also durchaus möglich, dass dann erst später eine realistische Sicherheitsprüfung vorgenommen wurde. Ob dies aber tatsächlich der Hintergrund war, lässt sich nur durch Antworten durch das BKA klären.

Zeitablauf der Rücknahme der Listen

Am Freitag gingen zunächst Listen vom BKA an die Untereinheit "Objektschutz", welche die Hotels zu schützen hatte. Dort sollten die Akkreditierungen der Personen auf der Liste eingezogen werden. Die Untereinheit "Veranstaltungen", welche für die Messe und Elbphilharmonie zuständig war, hatte separat Kontakt mit dem BKA und gefragt, ob sie auch die Akkreditierungen einziehen sollen. Diese Kontaktaufnahme wurde aber hamburgseitig nicht korrekt dokumentiert.

Um 18 Uhr hat das BKA dann den Objektschutz angerufen und den Einzug der Listen wegen fehlender Verschlusssache-Klassifizierung gefordert. Da es keine andere Liste durch das BKA gab, wurde damit die Kontrolle an den Hotels eingestellt. Der Anruf beim Objektschutz hat die Kontrollen bei der Messe aber nicht gestoppt. Erst am Samstag kam eine Mail vom BKA an die Veranstaltungseinheit, dass auch an der Messe nicht mehr kontrolliert werden soll.

Diese zeitliche Differenz von fast einem Tag wurde allgemeinhin als inakzeptabel von der Polizei und Innenbehörde eingeräumt.

zukünftige Akkreditierung beim BPA

Laut Haß soll es kommendem Jahr einen Akkreditierungsbeauftragten beim BPA geben, der Zugang zu den Rohdaten vom BKA hat und somit die zentrale Ansprechperson für Akkreditierungsfragen werden soll. Außerdem sollen Betroffene eine Email erhalten, wenn es Probleme bei der Akkreditierung gab.

frei kursierende Listen

Der Umgang mit den Listen war unzureichend, dies gab auch die Polizei zu. Laut Haß war es den betroffenden Journalist*innen sogar möglich die Liste selber einzusehen, was in keinem Fall hätte passieren dürfen. Dem Senat und auch der Polizei war diese Tatsache bis dato unbekannt.

Fall Bründel

Am 9. Mai hat das LfV von der Polizei die Liste an Personen bekommen, die freiheitsentziehende Maßnahmen im Zusammenhang mit der 1. Mai Demo erhalten hatten. Entgegen bestehender LfV-interner Regeln wurde diese Liste ohne Akteneinsicht an das BfV weitergegeben. In Zukunft wird die Weitergabe von Daten an andere Behörden nur nach dem 4-Augen-Prinzip erfolgen.

Aufgrund der fehlerhaften Information auf der Liste hat das BfV und damit das BKA eine inkorrekte Information über Herrn Bründel erhalten. Unabhängig davon lieferte die Polizei Hamburg korrekte Infos an das BKA in Bezug zur Personalienfeststellung am 1. Mai. Das BKA hätte also auf die Idee kommen können, dass ein Datensatz falsch war.

Später habe das BKA dem LfV mitgeteilt. dass die vom LfV übermittelte Liste ausschlaggebend für den Entzug der Akkreditierung war.

Fall Smid

Es konnte lediglich festgestellt werden, dass die Daten zu Smid nicht aus Hamburg kamen. Das BKA habe die bundesweit einfließenden Daten koordiniert und das BPA letzlich entschieden. Daher könnten keine weitergehenden Angaben gemacht werden.

Polizeidatenbanken

Im Zusammenhang mit dem Fall Smid wurde anschaulich, welches Problem falsche oder unvollständige Infos in den Polizeidatenbanken bedeuten. Für Hamburgs Datenbank Polas wurde vor zwei Jahren ein Prozess angestoßen alle Datensätze mit den Akten abzugleichen und qualitativ auf eine neue Stufe zu heben, um Fehlspeicherungen zu verhindern. Dieser Prozess wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

Caspar stellte strukturelle Probleme bei der Datenhaltung deutscher Behörden fest. In Hamburg sei nicht nachvollziehbar, wenn in Sachsen und Co Fehler passieren. Solche Fehler fressen sich dann ins System und können nur sehr schwer wieder entfernt werden.

In Bezug zu den Datenbanken wurde auch deutlich, dass es Standards geben müsse, nach denen Menschen aufgenommen werden in diese Datenbanken. Ebenso müsse es auch klare Regeln geben, nach denen Menschen wieder aus den Datenbanken entfernt würden. Medienvertreter*innen hätten zudem ein höheres Risiko in solche Dateien zu kommen, weil sie sich z.B. bei Berichten über Ausstände oder Demos immer in der Nähe dieser Ereignisse befänden.

Einfluss ausländischer Geheimdienste

Bei den 25 Personen mit einer negativen Rückmeldung an das BfV, haben laut dem LfV Daten ausländischer Dienste keine Rolle gespielt.

Fazit

Es sind nicht alle Punkte genannt worden, die gefragt wurden, aber im Wesentlichen sollte dieser Bericht die Sitzung des Ausschusses zusammenfassen. Nach meinem Eindruck war diese Sitzung viel aufklärender als die Befragung von Scholz, bei dem es weniger um eine sachliche Aufklärung als um eine Schuldfindung ging.

Die nächste Ausschusssitzung ist am Mittwoch, 24. Januar, um vsl. 16 oder 17 Uhr.