[Posts] Added G20 committee report
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title: "Bericht von Februarsitzung des G20-Sonderausschusses"
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date: 2018-02-12 10:00:00 +0200
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categories: politics G20
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parent_link: /politics/
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Am 8. Februar fand nach nur zwei Wochen seit der letzten Sitzung die Februarsitzung
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des G20-Sonderausschusses statt. Aufgrund der vollen Tagesordnung ging es bereits
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um 16 Uhr los und auch in Zukunft sollen die Sitzungen jeweils um 16 Uhr bereits
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starten.
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Für einen detaillierten Blick auf die Befragungen sei auf das Wortprotokoll
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verwiesen. Dieser Bericht schildert meine Eindrücke und beschränkt sich
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auf einige Kernelemente und Schlussfolgerungen meinerseits.
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<a href="https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/10375324/d67a4059d991e32d5b245061138b9633/data/180208-dl.pdf" rel="nofollow">Tagesordnung</a>
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## Auskunftspersonen
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Es gab insgesamt fünf inhaltliche Punkte auf der Tagesordnung. Die Punkte a-c
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beschäftigten sich noch mit dem Vorfeld des Gipfels, während d und e bereits
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die Durchführung des Gipfels betrachteten. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Termins
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war ich nur zu Beginn der Sitzung anwesend und habe daher nur einen der inhaltlichen
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Punkte verfolgen können. Abweichend von der Tagesordnung wurde Punkt c (Allgemeinverfügung)
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an die erste Stelle gezogen und vor den Camps (Punkt a) und der Justiziellen
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Begleitung/Darstellung der Rechtsprechung im Vorfeld (Punkt b) behandelt.
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Für die Punkte a-c waren als Auskunftspersonen
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- Rüdiger Behrens, Justizbehörde Hamburg,
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- Dr. Christian Ernst, Bucerius Law School,
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- Dr. Gunnar Törber, Verwaltungsgericht Hamburg und
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- der Präses der Justizbehörde Dr. Till Steffen
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## Warum Allgemeinverfügung?
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Laut Angaben der Innenbehörde und der Polizei gab es im Vorfeld der Entscheidung
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über eine Allgemeinverfügung auch Erwägungen dies über Einzelverfügungen zu
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regeln. Es wurden etliche Punkte angebracht, weswegen eine Allgemeinverfügung
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sinnvoller sei. Letztlich lassen diese sich wie im Folgenden dargestellt zusammenfassen.
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**Weniger Arbeitsaufwand**
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Eine einmal erstellte Allgemeinverfügung gilt für einen ganzen Bereich und jegliche
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Veranstaltungen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen gibt es also konzentriert
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und einmalig. Bei Einzelverfügungen hingegen müsste der gesamte rechtliche Apparat
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immer wieder neu bemüht werden. Außerdem sei es in der Hitze des Gipfels kaum
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möglich adequat auf neue Anmeldungen im Gebiet der letzlich erlassenen Allgemeinverfügung
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einzugehen. Durch die Allgemeinverfügung seien alle Veranstaltungen in derem Gebiet
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erst einmal verboten und dies reduziere den Arbeitsaufwand auch für die Polizist\*innen
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vor Ort erheblich.
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**Transparenz**
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Durch die Allgemeinverfügung sei für alle Betroffenen gleichermaßen transparent
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gewesen, welche Regeln gelten. Bei Einzelverfügungen hingegen hätte sich vielmehr
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ein Gefühl der Willkür durchgesetzt.
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**Rechtssicherheit**
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Durch die zeitige Veröffentlichung der Allgemeinverfügung bestand die Hoffnung,
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dass rechtliche Auseinandersetzungen diesbezüglich bereits vor dem Gipfel
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erfolgen würden. Bei Einzelverfügungen hingegen hätte für jede Verfügung einzeln
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der Rechtsweg beschritten werden müssen und eine derartige Unsicherheit während
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des Gipfels sei inakzeptabel gewesen.
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**Sicherheit**
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Jegliche Protokollstrecken mussten die gesamte Zeit über frei sein. Dies war
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unbedingt zu garantieren. Insofern hätten ohnehin keine Veranstaltungen in dem
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betreffenden Bereich genehmigt werden können. Die Allgemeinverfügung habe den
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Polist\*innen die notwendigen rechtlichen Mittel an die Hand gegeben, um dies
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zu gewährleisten.
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Die Sicherheit der Protokollstrecken sei im Übrigen auch ein Grund gewesen,
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warum die Allgemeinverfügung bis zur erfolgten Abreise der Staatsgäste in Kraft
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bleiben musste.
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## Anreise Staatsgäste
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In Verbindung mit der Allgemeinverfügung wurde auch das Verkehrschaos am 6. Juli
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angesprochen. Die Innenbehörde bzw. die Polizei hätten erst kurz vorher von der
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Anreise bereits am 6. Juli erfahren, sodass sie die Allgemeinverfügung nicht mehr
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ausdehnen konnten. Die "Gegenseite" (mehrfach so genannt seitens Grote und Co)
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sei jedoch ebenso überrascht gewesen, sodass es letztlich nicht geschadet habe,
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dass es am 6. Juli noch keine Allgemeinverfügung gab.
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Anhand dieser Erkenntnis wird aber auch klar, warum es ein solchen Verkehrschaos
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gab. Weder der HVV noch Autofahrer\*innen konnten sich im Vorfeld darauf einstellen,
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dass es bereits am 6. Juli zu solch großflächigen Sperrungen kommen würde.
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Im Vorfeld hat die Polizei sich auch den Airbus-Flughafen angesehen, dieser kam
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aber aufgrund der schwierigen verkehrlichen Anbindung an die Innenstadt nicht
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in Frage. Eine Anreise per Bahn oder mit dem Helikopter vom Flughafen aus
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sei prinzipiell auch eine Option gewesen, das Auswärtige Amt habe allerdings
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absolut den Straßentransport präferiert. Außerdem seien alle Staatsgäste mit
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dem Flugzeug angereist.
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## Rechtmäßigkeit Allgemeinverfügung
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Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung gab es unterschiedliche
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Ansichten. Die Innenbehörde und Polizei haben sie logischerweise verteidigt und
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auf die vielen Gerichtsurteile verwiesen, die die Allgemeinverfügung stützten.
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Till Steffen war nach wie vor der Ansicht, dass die Allgemeinverfügung nicht
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richtig war. Christian Ernst hat einige juristische Argumente genannt, weswegen
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die Allgemeinverfügung nicht rechtmäßig sei. Ich führe die sehr juristische
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Debatte hier aber nicht aus, da sie für die politische Bewertung relativ unerheblich
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ist und vor allem im Nachhinein auch wenig zur Sache tut.
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Die Justizbehörde schickte am 20. April eine Notiz an die Innenbehörde, in der
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auf einige Unwägbarkeiten und Risiken einer Allgemeinverfügung hingewiesen wurde.
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Laut Polizei wurde diese zur Kenntnis genommen, hat die Erstellung der
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Allgemeinverfügung aber nicht beeinflusst, da die genannten Punkte entweder ohnehin
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schon berücksichtigt oder aber nicht geteilt wurden. Im Juni hat die Justizbehörde
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dann eine Prüfung der zu dem Zeitpunkt erlassenen Allgemeinverfügung unternommen
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und dabei festgestellt, dass ein Teil der im April angemerkten Punkte eingearbeitet
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wurde.
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## Bestmögliche Reduktion der Einschränkung
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Trotz Allgemeinverfügung und keiner Notwendigkeit zum Anbieten einer alternativen
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Route wurde in vielen Fällen geschaut, wie sich mit den Veranstalter\*innen
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geeinigt werden kann, um so viele Veranstaltungen wie möglich stattfinden
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zu lassen.
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Grote verwies auch darauf, dass bei dem G8-Gipfel in Heiligendamm die nächste
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Demo in Rostock war und bei dem Gipfel in Elmau die Demo in München gewesen sei.
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Eine derartige Nähe zwischen Gipfelort und Veranstaltungen habe es nirgendwo bisher
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gegeben.
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## Till Steffen - "Es wird keine Demo-Verbotszone geben"
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Schließlich möchte ich hier noch auf die ebenfalls untersuchte Äußerung Till
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Steffens, dass es keine Demo-Verbotszone geben werde, eingehen. Die Fragen zu
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diesem Sachverhalt kamen ausschließlich von der CDU, die sicherlich auch
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parteipolitische Absichten verfolgt. Dennoch bleibt die Tatsache, dass
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Till Steffen nicht wirklich geantwortet hat.
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Auf die Frage, wie die Äußerung von Till Steffen am 11. April zustande kam,
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in der er "Es wird keine Demo-Verbotszone geben" (Zitat aus [Abendblatt][0]) sagte,
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antwortete er ausweichend und gab bekannt, dass er erst am 8. April aus der Zeitung
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von den Plänen einer Allgemeinverfügung gehört habe. Der 8. April war ein Samstag.
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Eine etwaige Senatsbesprechung hätte daher realistisch am 10. April stattfinden
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müssen. Laut CDU waren zu dem Zeitpunkt aber sowohl Olaf Scholz als auch Andy
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Grote im Urlaub. Es stellt sich also die Frage, ob diese vor der Äußerung von
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Till Steffen konsultiert wurden.
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Angeblich habe Till Steffen dann am 12. April in der Bürgerschaft eine Kehrtwende
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vollzogen und etwas anderes zur Allgemeinverfügung gesagt, so die CDU. Till Steffen
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mahnte an, dass er in der Rede nichts zur Allgemeinverfügung gesagt habe und im
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Übrigen auch seine Position nicht geändert habe. Nach Recherche im entsprechenden
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[Plenarprotokoll][1] muss ich sagen, dass beide Recht haben. Das Wort Allgemeinverfügung
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taucht in der Tat nicht auf, inhaltlich hat Steffen das Thema aber durchaus
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geschnitten:
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> Selbstverständlich werden wir in Hamburg die Versammlungsfreiheit gewährleisten.
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> Jede einzelne Anmeldung einer Demonstration wird sorgfältig geprüft.
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> Genauso klar ist aber auch, dass die Polizei die Sicherheit in der Stadt vor und
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> während des Gipfels gewährleisten wird.[...]
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> In diesem Sinne führt die Polizei die Kooperationsgespräche und hat, auch das
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> muss deutlich gesagt werden, hierbei nicht von Verbotszonen, blauen
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> Zonen oder anderen verbotenen Bereichen gesprochen. Sie hat darauf hingewiesen,
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> an welcher Stelle die konkrete Versammlung aus den genannten Gründen nicht
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> stattfinden kann.
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Er bezieht sich in diesem Abschnitt auf eine Presseäußerung der Veranstalter\*innen
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einer Veranstaltung, mit denen noch vor einer Allgemeinverfügung gesprochen wurde
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und die dann am 8. April damit vor die Öffentlichkeit getreten sind. Anhand der
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Äußerungen der Polizei im Sonderausschuss, dass auch ohne Allgemeinverfügung es
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eine Zone gegeben hätte, in der keine Veranstaltungen hätten stattfinden können,
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muss aber hier die Äußerung Steffens in der Bürgerschaft kritisch gesehen werden.
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Was die Polizei im Gespräch mit den Veranstalter\*innen sagte, kann ich nicht
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einschätzen. Eine "Demo-Verbotszone" gab es aber schon da im Hinterkopf der Polizei.
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Die Äußerung Steffens deckt sich mit seiner Auffassung einen Tag davor. Sie deckt
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sich aber nicht mit der tatsächlichen Planung der Polizei. Später antwortete
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Steffen auf eine Frage, dass die Allgemeinverfügung keine Entscheidung des Senates
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gewesen sei. Dann stellt sich aber die Frage, warum er sich dann vollkommen unnötig
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in die Nesseln setzte und eine Äußerung machte, dass sich der Senat einig sei, dass
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es keine Demo-Verbotszone geben würde? Selbst wenn alle bis auf Grote gegen diese
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Zone gewesen wären, wäre sie gekommen, da es laut Steffen nicht die Entscheidung
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des Senates war.
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Von der CDU wurde auch noch bezweifelt, dass Steffen erst am 8. April aus der
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Presse von den Plänen einer Allgemeinverfügung gehört habe. Denn bereits in einer
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[schriftlichen kleinen Anfrage der LINKE][2] vom 22. Februar war die Allgemeinverfügung
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Thema:
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> 10. Inwiefern sind für den G20-Gipfel Allgemeinverfügungen in Vorbereitung
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> oder beabsichtigt, die unter anderem das Versammlungsrecht einschränken?
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> Bitte detailliert darstellen.
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> Der Erlass einer Allgemeinverfügung im Sinne der Fragestellung befindet sich
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> momentan in der Prüfung. Diese Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
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> Im Übrigen werden im Einzelfall alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten geprüft,
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> um einen Ausgleich zwischen der Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung
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> und ihrer Teilnehmer sowie der Wahrung des Grundrechts gemäß Artikel 8 GG herzustellen.
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> Die Bewertung und der Umgang mit bislang vorliegenden versammlungsrechtlichen
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> Anmeldungen sind noch nicht abgeschlossen.
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Basierend darauf stellt sich natürlich die Frage: Wieso erfährt der Justizsenator
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erst aus der Presse davon und warum nimmt anscheinend niemand in seinem Umfeld
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diese Anfrage und die Antwort der Innenbehörde zur Kenntnis und legt sie dann
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Till Steffen vor?
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Für mich bleibt in diesem Punkt Ernüchterung. Denn eine wirkliche Aufklärung hat
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seitens Till Steffen nicht stattgefunden, stattdessen gab es Ausflüchte und
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Allgemeinplätze. Die CDU mag mit diesen Fragen taktische Spielchen treiben
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und der Senator mag deswegen darauf abweisend reagieren, dabei bleiben aber die
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Inhalte und die Aufklärung auf der Strecke. Schade.
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[0]: https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article210231995/Steffen-Es-wird-keine-Demo-Verbotszone-geben.html
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[1]: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58627/plenarprotokoll-21-56.pdf
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[2]: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56752/g20-ii-%e2%80%93-vorbereitung-der-gipfel-sicherung.pdf
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## Fazit
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Ich habe leider nur einen Punkt der Sitzung mitnehmen können, dieser ist aber
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bereits sehr umfangreich und spannend gewesen. Ich hätte mir auch noch gerne
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den Teil zu den Camps angesehen, aber da hatte ich leider schon einen anderen
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Termin. Hoffentlich ist der nächste Termin bereits früher bekannt.
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