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\begin{document}
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\author{Jim Martens (6420323)}
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\title{Vorlesung Römische Kaiserzeit}
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\subtitle{Vorlesungsprotokoll vom 11. Mai 2017}
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\date{11. Mai 2017}
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\maketitle
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\section*{Übersicht}
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Die römische Sozialstruktur gliedert sich in verschiedene Ebenen. Auf der
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untersten Ebene finden sich die Sklaven. Darüber stehen die Freigelassenen,
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gefolgt von den freien Provinzialen. Die Kinder von Freigelassenen sind jedoch
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römische Bürger und daher freien Provinzialen gegenüber bevorteilt.
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Auf der nächsten Ebene stehen die römischen Bürger. Über ihnen stehen die
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Ritter und schließlich die Senatoren. In der Kaiserzeit folgt ganz oben noch
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der Kaiser.
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Die soziale Struktur ändert sich im Laufe der Zeit erstaunlich wenig. Trotz
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zahlreicher politischer Veränderungen bleibt die römische Sozialstruktur
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von der frühen Republik bis weit in die Kaiserzeit relativ stabil. Diese
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Stabilität bedeutet aber auch, dass die mit der Struktur verbundenen
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systematischen Probleme bestehen bleiben. Trotz erheblicher innenpolitischer
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Konflikte wird das System selber nie in Frage gestellt. Stattdessen werden
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die Probleme personalisiert auf die aktuell Herrschenden bezogen.
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\section*{Sklaven}
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Die Position der Sklaven in der römischen Gesellschaft war nie gut. Allerdings
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hat sich die Situation in der Kaiserzeit im Vergleich zur späten Republik
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etwas gebessert. So kommt es im Prinzipat zu weniger Sklavenaufständen als
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in der späten Republik. Häufiger als ein Aufstand ist die Flucht einzelner
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Sklaven, was eine neue Berufsgruppe der Sklavenfänger entstehen lässt.
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Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Magistrate und Statthalter
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entlaufene Sklaven nur halbherzig verfolgen.
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Die Flucht von Sklaven scheint jedoch ein derartiges Problem zu sein, dass
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es unter hohe Strafe gestellt wird einem Sklaven zu helfen.
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Im Jahre 61 wurde der Stadtpräfekt Roms durch einen Sklaven aus seinem Haushalt
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ermordet. Alle Sklaven des Hauses (rund 400) sollen hingerichtet werden. Dies
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stößt auch im Senat eine große Diskussion an, da es zum Teil als überzogen
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angesehen wird. Die Hardliner können sich aber durchsetzen und die 400 Sklaven,
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darunter Frauen und Kinder, werden hingerichtet. Es kommt nicht zur
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Ursachenanalyse.
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Ab Tiberius wird der Stadtpräfekt zur Appellationsinstanz für Sklaven und diese
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können bei Kaiserstatuen um Asyl bitten und den eigenen Verkauf an einen anderen
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Herrn erreichen, um sich vor den größten Schikanierungen zu schützen. Hadrian
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verbannte sogar eine reiche Dame für 5 Jahre aus Rom, weil sie Sklaven
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misshandelte.
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Wenn der Herr es zulässt, können Sklaven ein kleines Vermlgen anhäufen (perculium)
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und sich nach Ersparen der eigenen Kaufsumme freikaufen. Bei einem solchen
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Freikauf oder der Freilassung durch den Herrn werden die Sklaven zu Freigelassenen
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(libertus) und sind noch keine römischen Bürger.
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\section*{Freigelassene}
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Bei der Freilassung ändert sich das Verhältnis von dominus \(\rightarrow\) servus
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zu patronus \(\rightarrow\) cliens. Der Patron ist nicht mehr für die
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Altersvorsorge der Freigelassenen verantwortlich. Daher rechnet es sich durchaus
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Sklaven freizulassen, da diese einem auf Lebenszeit zu Dank verpflichtet sind,
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häufig weiter für einen arbeiten und sich meistens längst amortisiert haben.
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In der Republik gibt es drei Formen von Freilassungen: (1) per Testament,
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(2) durch Zensus (alle 5 Jahre kann vor dem Zensor freigelassen werden) und
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(3) fingierter Freilassungsprozess vor einem Magistrat. Im Kaiserreich gibt
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es zwei weitere Formen: (4) Freilassung unter Freunden (Freunde als Zeugen)
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und (5) schriftliche Freilassung. Hauptsächlich finden (1), (4) und (5) Anwendung.
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Die Freigelassenen sind in vielen Bereichen tätig und verewigen ihren Aufstieg
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in Inschriften. Der Leistungsgedanke ist für sie zentral. Denn nach der Freilassung
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stehen sie unter einem gewissen Legitimationsdruck zu zeigen, dass sie zurecht
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freigelassen wurden. Die Freilassung wird aber auch als Machtinstrument verwendet,
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um Sklaven zu Wohlverhalten zu zwingen: Nur gutes Benehmen als Sklave ermöglicht
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Freilassung und die Freigelassenen sind ihrem vormaligen Herrn zu Dank verpflichtet.
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Freigelassene sind in den collegia - den Berufsgemeinschaften - aktiv und
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konkurrieren bei Reichtum mit den Stadträten um die meisten Stiftungen. Ehrungen
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bleiben den Freigelassenen jedoch meistens verwehrt. Im Rahmen der collegia
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bekommen sie jedoch Ehrenstatuen.
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Unter Claudius regierten sogar Freigelassene. Für den Kaiser waren sie zudem
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nützlich, da es am Hof des Kaisers keine Lobby für sie gab. Im Verlauf des
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Kaiserreichs stammen viele Ritter und Senatoren von Freigelassenen ab. In Rom
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stellen sie die Polizei und die Feuerwehr.
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\section*{Leben in den Provinzen}
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Um 14 n.Chr. beträgt die Gesamtbevölkerung des Reiches knapp 60 Millionen.
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Der Großteil der Bevölkerung lebt in Asien, Syrien, Palästina und Ägypten.
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Im westlichen Teil des Reichs lebt nur ein kleiner Teil der Bevölkerung.
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Dort bedeutet Romanisierung also im wesentlichen Urbanisierung. Insgesamt
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sind nur knapp 5 Millionen freie römische Bürger. Der überwiegende Teil
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der Bevölkerung sind demnach freie Provinziale (peregrini). Diese Gruppe
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ist sehr heterogen und die Rechte und Pflichten der Provinzialen ergeben sich
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aus den Rechtsverfassungen ihrer Heimatstädte.
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Es gibt Kolonien und Municipia mit jeweils römischen oder latinischem Recht.
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Dann gibt es einheimische Städte, die sich in freie Städte ohne Steuerpflicht,
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föderale Städte und steuerpflichtige Städte unterteilen. In latinischen
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Siedlungen gibt es das römische Bürgerrecht nur für Menschen in politischen Ämtern.
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Oft bestimmen die einheimischen Kulturen das Alltagsleben und die Statthalter sind
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nur für Streitschlichtung zuständig. Die Eingriffe der römischen Provinzialverwaltung
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beschränken sich auf ein absolutes Minimum, weil ein größeres Engagement mangels
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effizienter Verwaltungsstrukturen schlicht nicht möglich war. Alte Stammes- und
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Stadtverfassungen bleiben in den einheimischen Städten in Kraft. In religiösen
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Fragen mischt sich der römische Staat nicht ein.
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Die Aufgaben der Statthalter beschränken sich auf die Aufrechterhaltung von Ruhe
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und Ordnung, dem Schutz von Leben und Eigentum (Schutz der Eliten) und die Garantie
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der Funktion der lokalen Selbstverwaltung und Rechtsprechung.
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Einheimische Sprachen bestehen ebenso weiter. In der Spätantike wurde am Kaiserhof
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in Trier noch Keltisch gesprochen. In Syrien und Palästina wurde von der
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Oberschicht Griechisch und von dem allgemeinen Volk Aramäisch gesprochen. In
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Afrika ist Punisch weiterhin in aktiver Benutzung. Mehrsprachigkeit war demnach
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ein häufigeres Phänomen als in der Neuzeit.
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Von 600 Senatoren war nur ein kleiner Teil in den Provinzen. Dazu kommen einige
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Tausend Ritter und die Stadträte, welche zusammen für die gesamte Verwaltung
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zuständig waren. Erst Diocletian bläht die Verwaltung auf, was jedoch auch
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wieder Nachteile mit sich bringt. Im gesamten Reichsgebiet gibt es also nur eine
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dünne Suprastruktur, die alles zusammenhält. Und diese Struktur löst sich in der
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sog. Völkerwanderung auf.
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\end{document}
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