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SemFrieden: Abschnitt zu Schlüsselpunkten ergänzt

Signed-off-by: Jim Martens <github@2martens.de>
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@ -133,7 +133,37 @@ It is in this sense especially that Articles 9 and 10 adopted by the Conference
must be understood.
\end{quotation}
Um die Wichtigkeit dieser Deklaration verstehen zu können, muss die Diskussion in der entsprechenden Sitzung ebenso begutachtet werden. Da eine umfassende Beschäftigung mit dieser Sitzung alleine bereits den Umfang dieses Papers bei weitem übersteigt, kann an dieser Stelle jedoch nur auf das Protokoll verwiesen werden. Zusammengefasst ist zu sagen, dass die Ansicht der schweizerischen Delegation und des englischen Delegierten lange Zeit der Ansicht der übrigen Delegierten widersprach. Um eine einstimmige Lösung zu finden, hat sich der englische Delegierte schließlich kompromissbereit gezeigt und zog seinen vorgeschlagenen Artikel zurück.
Um die Wichtigkeit dieser Deklaration verstehen zu können, muss die Diskussion in der entsprechenden Sitzung ebenso begutachtet werden. Im nächsten Abschnitt wird exemplarisch anhand der Diskussion in der elften Sitzung das Spannungsverhältnis aufgezeigt. Da eine umfassende Beschäftigung mit jener Sitzung jedoch den Umfang dieses Papers bei weitem übersteigt, wird es bei einer übersichtartigen Behandlung verbleiben. Für den kompletten Dikussionsverlauf sei auf das Protokoll verwiesen.
\subsection{Schlüsselpunkte}
Aufgrund der Erfahrungen von der Brüsseler Deklaration wurden die Artikel nicht in numerischer Reihenfolge bearbeitet. Stattdessen wurde mit den Artikeln begonnen, bei denen die geringsten Meinungsverschiedenheiten vermutet wurden. Als Folge daraus wurde die Rolle der Kombattanten und Nichtkombattanten erst in der bereits oben angesprochenen elften Sitzung (von insgesamt zwölf) behandelt. Anhand dieser Diskussion kann beispielhaft das Spannungsverhältnis auf der Konferenz und insbesondere in der zweiten Unterkommission der zweiten Kommission sichtbar gemacht werden.
Zunächst werden die Artikel 9 und 10 ohne Änderungen einstimmig nach ein paar Reden angenommen. Artikel 11 über die Rolle der Nichtkombattanten in Heeresverbänden wird ebenso schnell angenommen. Danach beginnt jedoch die Diskussion über die zusätzlichen Artikel von dem englischen Delegierten Sir John Ardagh und der schweizerischen Delegation.
Sir John Ardaghs Artikel:
\begin{quotation}
Nothing in this chapter shall be considered as tending to lessen or abolish
the right belonging to the population of an invaded country to fulfill its
duty of offering by all lawful means, the most energetic patriotic resistance
against the invaders.
\end{quotation}
Artikel der schweizerischen Delegation:
\begin{quotation}
No acts of retaliation shall be exercised against the population of the
occupied territory for having openly taken up arms against the invader.
\end{quotation}
Sir John Ardagh wird vom Vorsitzenden Martens gefragt, ob das Einfügen des Artikels in das Protokoll ausreicht. Ardagh zieht es jedoch vor, dass der Artikel nach Artikel 11 eingefügt wird. Allerdings besteht er nicht darauf, sollte die Unterkommission seinem Wunsch widersprechen. In jenem Fall möchte er jedoch, dass über sein Artikel abgestimmt wird. Die schweizerische Delegation schließt sich mit einer eloquenten Rede dem Vorschlag von Ardagh an und zieht ihre Änderungsvorschläge für Artikel 9 und 10 zurück. Anschließend ergreift der deutsche Delegierte Schwarzhoff das Wort und hält eine berühmt gewordene Rede. Zentraler Punkt seiner Rede ist, dass die in Artikel 9 und 10 gefassten Bestimmungen nicht ausgeweitet werden sollten. Als Reaktion darauf zieht die schweizerische Delegation ihren Artikel zurück und empfiehlt die Annahme des Artikels von Ardagh. Ardagh besteht darauf, dass sein Artikel als separater Artikel eingefügt und dass darüber abgestimmt wird.
Léon Bourgeois fasst die Situation zusammen und stellt fest, dass im Prinzip alle Ardagh zustimmen, wenngleich die genaue Formulierung zu Problemen führen kann. Nach einigen weiteren Beiträgen beschließt die Unterkommission einstimmig, dass die Deklaration des Präsidenten in das finale Protokoll der Konferenz aufgenommen werden soll. Als Folge darauf wird Ardagh gebeten seinen Artikel zurückzuziehen, da er in der Essenz mit der Deklaration des Präsidenten übereinstimmt. Nachdem ihm angeboten wird, dass der Artikel neben der Deklaration des Vorsitzenden erscheint, zieht er seinen Artikel zurück.
Der Vorsitzende Martens verkündet, dass der Artikel sowie alle dazu geäußerten Bedenken in den Aufzeichnungen festgehalten werden. Diese Vorgehensweise wird einstimmig angenommen.
Anhand dieser hier auf das Wesentliche reduzierten Diskussion wird das bereits angesprochene Spannungsverhältnis deutlich. Auf der einen Seite stehen die kleinen Staaten, die häufig auf die eigene Bevölkerung angewiesen sind und auf der anderen Seite die Großmächte, die über große Heere verfügen. Doch darüber hinaus gibt es ein weiteres Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Einzelinteressen und dem Willen der Delegierten eine gemeinsame Lösung zu finden. Insbesondere das zweite Verhältnis wird an dieser Diskussion sehr deutlich. Obwohl der deutsche Delegierte große Bedenken sogar gegenüber Artikel 10 hat, schweigt er dazu, damit eine Lösung gefunden werden kann. In der gleichen Weise ist auch das Zurückziehen der schweizerischen Änderungsanträge zu verstehen.
Dieser Wille zur Einigung insbesondere in dieser Unterkommission ist unter anderem mit dem Scheitern der Brüsseler Deklaration zu begründen. Die Delegierten wollen durch möglichst einstimmige Abstimmungen der erarbeiteten Ordnung größtmögliches Gewicht beimessen. Die Intention aller Anwesenden war demnach klar darauf ausgerichtet zu einer konsensfähigen Einigung zu kommen. Doch es wird in anderen Sitzungen der gleichen Unterkommission ebenso deutlich, dass von den Delegierten nicht immer auf ihre Regierungen geschlossen werden kann. Dies wird später in der Analyse gerade im Hinblick auf den ersten Weltkrieg von Interesse sein.
\begin{itemize}
\item Begriff des Kombattanten\cite{Buss1992}