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+layout: post
+title: "Bericht von Anhörung des Innenausschusses zur Kennzeichnungspflicht"
+date: 2018-07-08 10:00:00 +0200
+categories: politics
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+Am 15. Juni fand eine Anhörung von Auskunftspersonen zur Kennzeichnungspflicht statt. Als Auskunftspersonen
+waren geladen:
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+- Herr Dr. Tristan Barczak, ehemaliger Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, Münster (benannt von GRÜNEN)
+- Herr Sascha Braun, Bundesjustiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Berlin (benannt von SPD)
+- Herr Dr. Knud Dietrich, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster (benannt von SPD)
+- Frau Kerstin Klimsch, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin (benannt von SPD)
+- Herr Eric Töpfer, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin (benannt von der LINKE)
+- Herr Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Berlin (benannt von CDU)
+
+Die FDP hatte Professor Dr. Clemens Arzt, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, eingeladen. Er hatte sich aber
+kurzfristig abgemeldet und nur eine schriftliche Erklärung eingeschickt. Herr Braun war in Vertretung des ebenfalls kranken
+Herrn Kirsch, Landesvorsitzender der GdP in Hamburg, in der Ausschusssitzung.
+
+Tagesordnung
+Wortprotokoll
+
+Das Wortprotokoll zur Anhörung umfasst 51 Seiten und auch meine Mitschriften sind relativ umfangreich. Ich werde nicht
+die gesamte Sitzung nacherzählen. Stattdessen werde ich für jede Auskunftsperson anhand ihres Eingangsstatements
+ihre Position deutlich machen. Für die Details verweise ich wie immer auf das Wortprotokoll.
+
+Mittlerweile hat dies auch nur noch dokumentarischen Charakter, da Innensenator Grote unlängst mitgeteilt hat, dass
+die Kennzeichnungspflicht in Form einer Nummer kommen soll.
+
+## Tristan Barczak (eher positiv zur Kennzeichnung)
+
+Herr Barczak machte deutlich, dass er nur seine persönliche Meinung äußert und keine Meinung einer Institution vertritt.
+
+Die Kennzeichnungspflicht sei verfassungsrechtlich zulässig und liege in der Entscheidungshoheit der Länder. Sie greife
+in die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamt\*innen ein. Bei jedem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte müsse die
+Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Es brauche ein legitimes Ziel für einen Eingriff. In diesem Fall sei die
+Strafverfolgung das legitime Ziel. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wiege nicht so schwer. In jedem Fall
+brauche sie eine gesetzliche Grundlage, könne also nicht einfach als Verordnung eingeführt werden.
+Eine freiwillige Einführung sei nicht zielführend.
+
+Es gebe keine belastbaren empirischen Daten für die Wirkung einer Kennzeichnungspflicht. Umgekehrt sei empirisch
+belegt, dass es keine oder nur verschwindend geringe Nachteile gebe.
+
+## Sascha Braun (negativ zur Kennzeichnung)
+
+Rechtlich sei es möglich eine Kennzeichnungspflicht einzuführen, aber es gehe um das Vertrauen in die Polizei. Es gebe
+aktuell schon sehr hohe Vertrauenswerte für die Polizei. Das basiere auf guter Ausbildung und gutem Handeln in
+schwierigen Situationen. Eine Kennzeichnungspflicht wirke wie ein Misstrauensvotum. Zudem gebe es keine Polizist\*in,
+die wegen dem Mangel an Kennzeichnungspflicht nicht ermittelt worden wären. Schließlich sei der Aufwand für die
+Einführung und Wartung einer Kennzeichnungspflicht nicht gerechtfertigt.
+
+## Knud Dietrich (positiv zur Kennzeichnung)
+
+Herr Dietrich erzählte von seiner Erfahrung in Brandenburg.
+
+In Brandenburg gebe es eine längerfristige Erfahrung mit einer gesetzlichen Regelung zur Kennzeichnungspflicht. Sie
+betreffe in Brandenburg alle uniformierten Truppenteile. Die Bereitschaftspolizei trage dabei eine Rückenkennzeichnung
+und der Rest größtenteils Namensschilder. Es sei keine objektiv messbare Verbesserung der Aufklärung zu verzeichnen.
+Eine Kennzeichnungspflicht gehöre zu moderner Polizeiarbeit. Die Gegenargumente seien bekannt und ernst zu nehmen.
+Entsprechende Aspekten seien im Brandenburger Gesetz berücksichtigt worden. Die Vergabe und Verwaltung der Kennzeichnung
+geschehe durch die personalverwaltende Stelle. Der Zugriff auf die Zuordnung der Kennzeichnung zur Person sei nur zu
+dienstlichen Zwecken möglich. Die Möglichkeit die zugeordnete Kennzeichnung zu wechseln, wurde bisher nicht beansprucht.
+Stand Ende Mai gebe es auch keine Erkenntnisse über eine persönliche Verfolgung und/oder maßlose Anschuldigung von
+Polizist\*innen.
+
+## Kerstin Klimsch (neutral bis positiv zur Kennzeichnung)
+
+Frau Klimsch wies daraufhin, dass sie Juristin sei und seit acht Jahren im Polizeivollzug arbeite und erst seit zwei
+Monaten in der Senatsverwaltung.
+
+Alle geschlossenen Einheiten hätten eine taktische Kennzeichnung am Rücken, wodurch sie nicht individuell zugeordnet
+werden können, woraus aber ihre Einheit ablesbar ist. Außerdem gebe es für alle Polizist\*innen ein Namensschild und je
+drei individuelle Ziffernfolgen. Es sei eine persönliche Entscheidung der Beamt\*innen vor jedem Einsatz, ob sie das
+Namensschild oder eine der drei Ziffernfolgen tragen möchten. Zudem gebe es die Möglichkeit eine Melderegistersperre
+einzurichten, wovon die meisten Dienstkräfte Gebrauch machten. In Berlin habe ein Gewöhnungsprozess eingesetzt.
+Wichtig sei bei der Einführung gewesen, dass als Grund nicht Strafverfolgung genannt wurde. Stattdessen wurde die
+Kennzeichnungspflicht als selbstverständlich für eine kundenfreundliche Polizei kommuniziert.
+
+## Eric Töpfer (positiv zur Kennzeichnung)
+
+Die Einführung einer Namenskennzeichnung im Streifendienst sei möglich aber menschenrechtlich nicht notwendig. Anders
+sehe es bei geschlossenen Einheiten aus. Dort sei eine chiffrierte Kennzeichnung geboten. Aus der Rechtsprechung
+auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ergebe sich die Pflicht zur Identifizierbarkeit von Polizist\*innen.
+Personen in geschlossenen Einheiten müssten identifizierbar sein, um Straftaten aufklären zu können. Wenn es beispielsweise
+ein Video mit klar erkennbarer Körperverletzung im Amt gebe, welche auch vom EGMR als solche erkannt würde, müsse
+eine Identifikation zwingend möglich sein. Eine chiffrierte Kennzeichnung sei dann bei geschlossenen Einheiten sinnvoll,
+da auf diese Weise die Persönlichkeitsrechte besser geschützt würden. Jeder Anschein einer nicht effektiven Ermittlung
+gegen Polizist\*innen müsse verhindert werden, um eine Schwächung des Rechtsstaates zu verhindern.
+
+Obwohl der Aufwand der Einführung einer Kennzeichnungspflicht beachtet werden müsse, so könne dadurch das Vertrauen
+in die Polizei erhöht werden.
+
+## Rainer Wendt (negativ zur Kennzeichnung)
+
+Die Kennzeichnungspflicht stelle einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Polizist\*innen dar. Sie habe zudem
+keinen positiven Effekt. Ebenso sei es zweifelhaft, ob eine solche Kennzeichnung DSGVO konform ist. Zwar wurde in
+Brandenburg festgestellt, dass die Bürgernähe gestiegen ist, aber diese Feststellung sei durch Ministerialbeamt\*innen
+vorgenommen worden und nicht beispielsweise durch eine Befragung der Bürger\*innen. Etwaiges positives Verhalten
+der Polizei sei unabhängig von einer Kennzeichnung und hänge von anderen Faktoren ab. Das Vertrauen in die Polizei
+so hoch wie in sonst keine Institution. Die Einführung der Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen der Polizei gegenüber
+der Politik beschädigen.
+
+## Fazit
+
+Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung wurden etliche Fragen gestellt und dabei kamen einige interessante Dinge
+zum Vorschein. Im Groben und Ganzen sind die Eingangsstatements aber für den weiteren Verlauf repräsentativ. Bei Interesse
+sollte das Wortprotokoll unbedingt gelesen werden, es ist recht spannend.