diff --git a/_posts/2018-07-08-bericht-innenausschuss-kennzeichnungspflicht.markdown b/_posts/2018-07-08-bericht-innenausschuss-kennzeichnungspflicht.markdown new file mode 100644 index 0000000..22b0b15 --- /dev/null +++ b/_posts/2018-07-08-bericht-innenausschuss-kennzeichnungspflicht.markdown @@ -0,0 +1,109 @@ +--- +layout: post +title: "Bericht von Anhörung des Innenausschusses zur Kennzeichnungspflicht" +date: 2018-07-08 10:00:00 +0200 +categories: politics +--- + +Am 15. Juni fand eine Anhörung von Auskunftspersonen zur Kennzeichnungspflicht statt. Als Auskunftspersonen +waren geladen: + +- Herr Dr. Tristan Barczak, ehemaliger Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, Münster (benannt von GRÜNEN) +- Herr Sascha Braun, Bundesjustiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Berlin (benannt von SPD) +- Herr Dr. Knud Dietrich, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster (benannt von SPD) +- Frau Kerstin Klimsch, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin (benannt von SPD) +- Herr Eric Töpfer, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin (benannt von der LINKE) +- Herr Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Berlin (benannt von CDU) + +Die FDP hatte Professor Dr. Clemens Arzt, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, eingeladen. Er hatte sich aber +kurzfristig abgemeldet und nur eine schriftliche Erklärung eingeschickt. Herr Braun war in Vertretung des ebenfalls kranken +Herrn Kirsch, Landesvorsitzender der GdP in Hamburg, in der Ausschusssitzung. + +Tagesordnung +Wortprotokoll + +Das Wortprotokoll zur Anhörung umfasst 51 Seiten und auch meine Mitschriften sind relativ umfangreich. Ich werde nicht +die gesamte Sitzung nacherzählen. Stattdessen werde ich für jede Auskunftsperson anhand ihres Eingangsstatements +ihre Position deutlich machen. Für die Details verweise ich wie immer auf das Wortprotokoll. + +Mittlerweile hat dies auch nur noch dokumentarischen Charakter, da Innensenator Grote unlängst mitgeteilt hat, dass +die Kennzeichnungspflicht in Form einer Nummer kommen soll. + +## Tristan Barczak (eher positiv zur Kennzeichnung) + +Herr Barczak machte deutlich, dass er nur seine persönliche Meinung äußert und keine Meinung einer Institution vertritt. + +Die Kennzeichnungspflicht sei verfassungsrechtlich zulässig und liege in der Entscheidungshoheit der Länder. Sie greife +in die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamt\*innen ein. Bei jedem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte müsse die +Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Es brauche ein legitimes Ziel für einen Eingriff. In diesem Fall sei die +Strafverfolgung das legitime Ziel. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wiege nicht so schwer. In jedem Fall +brauche sie eine gesetzliche Grundlage, könne also nicht einfach als Verordnung eingeführt werden. +Eine freiwillige Einführung sei nicht zielführend. + +Es gebe keine belastbaren empirischen Daten für die Wirkung einer Kennzeichnungspflicht. Umgekehrt sei empirisch +belegt, dass es keine oder nur verschwindend geringe Nachteile gebe. + +## Sascha Braun (negativ zur Kennzeichnung) + +Rechtlich sei es möglich eine Kennzeichnungspflicht einzuführen, aber es gehe um das Vertrauen in die Polizei. Es gebe +aktuell schon sehr hohe Vertrauenswerte für die Polizei. Das basiere auf guter Ausbildung und gutem Handeln in +schwierigen Situationen. Eine Kennzeichnungspflicht wirke wie ein Misstrauensvotum. Zudem gebe es keine Polizist\*in, +die wegen dem Mangel an Kennzeichnungspflicht nicht ermittelt worden wären. Schließlich sei der Aufwand für die +Einführung und Wartung einer Kennzeichnungspflicht nicht gerechtfertigt. + +## Knud Dietrich (positiv zur Kennzeichnung) + +Herr Dietrich erzählte von seiner Erfahrung in Brandenburg. + +In Brandenburg gebe es eine längerfristige Erfahrung mit einer gesetzlichen Regelung zur Kennzeichnungspflicht. Sie +betreffe in Brandenburg alle uniformierten Truppenteile. Die Bereitschaftspolizei trage dabei eine Rückenkennzeichnung +und der Rest größtenteils Namensschilder. Es sei keine objektiv messbare Verbesserung der Aufklärung zu verzeichnen. +Eine Kennzeichnungspflicht gehöre zu moderner Polizeiarbeit. Die Gegenargumente seien bekannt und ernst zu nehmen. +Entsprechende Aspekten seien im Brandenburger Gesetz berücksichtigt worden. Die Vergabe und Verwaltung der Kennzeichnung +geschehe durch die personalverwaltende Stelle. Der Zugriff auf die Zuordnung der Kennzeichnung zur Person sei nur zu +dienstlichen Zwecken möglich. Die Möglichkeit die zugeordnete Kennzeichnung zu wechseln, wurde bisher nicht beansprucht. +Stand Ende Mai gebe es auch keine Erkenntnisse über eine persönliche Verfolgung und/oder maßlose Anschuldigung von +Polizist\*innen. + +## Kerstin Klimsch (neutral bis positiv zur Kennzeichnung) + +Frau Klimsch wies daraufhin, dass sie Juristin sei und seit acht Jahren im Polizeivollzug arbeite und erst seit zwei +Monaten in der Senatsverwaltung. + +Alle geschlossenen Einheiten hätten eine taktische Kennzeichnung am Rücken, wodurch sie nicht individuell zugeordnet +werden können, woraus aber ihre Einheit ablesbar ist. Außerdem gebe es für alle Polizist\*innen ein Namensschild und je +drei individuelle Ziffernfolgen. Es sei eine persönliche Entscheidung der Beamt\*innen vor jedem Einsatz, ob sie das +Namensschild oder eine der drei Ziffernfolgen tragen möchten. Zudem gebe es die Möglichkeit eine Melderegistersperre +einzurichten, wovon die meisten Dienstkräfte Gebrauch machten. In Berlin habe ein Gewöhnungsprozess eingesetzt. +Wichtig sei bei der Einführung gewesen, dass als Grund nicht Strafverfolgung genannt wurde. Stattdessen wurde die +Kennzeichnungspflicht als selbstverständlich für eine kundenfreundliche Polizei kommuniziert. + +## Eric Töpfer (positiv zur Kennzeichnung) + +Die Einführung einer Namenskennzeichnung im Streifendienst sei möglich aber menschenrechtlich nicht notwendig. Anders +sehe es bei geschlossenen Einheiten aus. Dort sei eine chiffrierte Kennzeichnung geboten. Aus der Rechtsprechung +auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ergebe sich die Pflicht zur Identifizierbarkeit von Polizist\*innen. +Personen in geschlossenen Einheiten müssten identifizierbar sein, um Straftaten aufklären zu können. Wenn es beispielsweise +ein Video mit klar erkennbarer Körperverletzung im Amt gebe, welche auch vom EGMR als solche erkannt würde, müsse +eine Identifikation zwingend möglich sein. Eine chiffrierte Kennzeichnung sei dann bei geschlossenen Einheiten sinnvoll, +da auf diese Weise die Persönlichkeitsrechte besser geschützt würden. Jeder Anschein einer nicht effektiven Ermittlung +gegen Polizist\*innen müsse verhindert werden, um eine Schwächung des Rechtsstaates zu verhindern. + +Obwohl der Aufwand der Einführung einer Kennzeichnungspflicht beachtet werden müsse, so könne dadurch das Vertrauen +in die Polizei erhöht werden. + +## Rainer Wendt (negativ zur Kennzeichnung) + +Die Kennzeichnungspflicht stelle einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Polizist\*innen dar. Sie habe zudem +keinen positiven Effekt. Ebenso sei es zweifelhaft, ob eine solche Kennzeichnung DSGVO konform ist. Zwar wurde in +Brandenburg festgestellt, dass die Bürgernähe gestiegen ist, aber diese Feststellung sei durch Ministerialbeamt\*innen +vorgenommen worden und nicht beispielsweise durch eine Befragung der Bürger\*innen. Etwaiges positives Verhalten +der Polizei sei unabhängig von einer Kennzeichnung und hänge von anderen Faktoren ab. Das Vertrauen in die Polizei +so hoch wie in sonst keine Institution. Die Einführung der Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen der Polizei gegenüber +der Politik beschädigen. + +## Fazit + +Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung wurden etliche Fragen gestellt und dabei kamen einige interessante Dinge +zum Vorschein. Im Groben und Ganzen sind die Eingangsstatements aber für den weiteren Verlauf repräsentativ. Bei Interesse +sollte das Wortprotokoll unbedingt gelesen werden, es ist recht spannend.