From a030ca8c5eba49eaa8084599211bba62f937fc58 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Jim Martens Date: Tue, 4 Sep 2018 21:18:35 +0200 Subject: [PATCH] Post zu Kommunalem Wahlrecht in Hamburg erstellt Signed-off-by: Jim Martens --- .../2018-09-04-kommunales-wahlrecht.markdown | 240 ++++++++++++++++++ 1 file changed, 240 insertions(+) create mode 100644 _posts/2018-09-04-kommunales-wahlrecht.markdown diff --git a/_posts/2018-09-04-kommunales-wahlrecht.markdown b/_posts/2018-09-04-kommunales-wahlrecht.markdown new file mode 100644 index 0000000..83e51d8 --- /dev/null +++ b/_posts/2018-09-04-kommunales-wahlrecht.markdown @@ -0,0 +1,240 @@ +--- +layout: post +title: "Kommunales Wahlrecht in Hamburg" +date: 2018-09-04 10:00:00 +0200 +categories: politics bezirkswahl +--- + +In diesem Artikel werde ich mich mit dem kommunalen Wahlrecht in Hamburg beschäftigen und +versuchen dieses möglichst verständlich zu erklären. Denn alle Wähler\*innen sollten +verstehen können, wie ausgehend von ihren Wahlstimmen letztlich die Zusammensetzung der +Bezirksversammlung bestimmt wird. + +Es gibt dabei mehrere Aspekte und Perspektiven auf das Thema. Zunächst gibt es die Perspektive +der Wahlhandlung selber. Der Teil ist noch vergleichsweise einfach: + +## Wahlhandlung + +Jede\*r Wähler\*in kann bis zu fünf Stimmen auf der Wahlkreis- und Bezirksliste vergeben. +Im Bezirk Eimsbüttel ist beispielsweise Niendorf ein Wahlkreis. Alle in Niendorf gemeldeten +Bewohner\*innen können am Wahltag (oder vorher per Brief) für Kandidat\*innen auf der +Wahlkreisliste stimmen. Auf dem Wahlzettel stehen mehrere Wahlvorschläge mit Kandidierenden. +Neben jeder Person sind fünf Kreise zu sehen. Es können fünf Stimmen auf eine Person vergeben +werden oder die fünf Stimmen verteilt werden auf mehrere Personen. Dabei ist es auch legitim +die Stimmen auf Personen unterschiedlicher Wahlvorschläge zu verteilen. Wichtig ist nur, +dass nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden. Auf der Bezirksliste sieht es ähnlich aus. +Nur gibt es dort zusätzlich auch fünf Kreise neben dem Namen jedes Wahlvorschlags. +Dort ist es also möglich fünf Stimmen einer Liste zu geben, die fünf Stimmen einer Person +zu geben, die fünf Stimmen zwischen Listen- und Personenstimmen zu verteilen oder dies +sogar über mehrere Listen zu tun. Auch hier ist aus Wähler\*innensicht nur wichtig, +dass nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden. + +## Auszählung der Stimmen + +Das war es auch schon mit der Erklärung der Wahlhandlung. So schwer ist das also gar nicht. +Der interessante Teil aber kommt ja nach Ende der Wahlzeit. Wie setzt sich letztlich die Bezirksversammlung +zusammen? Welche Stimmen haben welchen Einfluss? + +Dazu erst einmal ein paar Fakten am Rande, die aber sehr relevant werden. + +- Mitglieder in der Bezirksversammlung Eimsbüttel: 51 + + - 30 davon werden über Wahlkreismandate vergeben, die übrigen 21 über Listenmandate + +- Wahlkreise im Bezirk Eimsbüttel nach dem Bezirksversammlungswahlgesetz + + - Wahlkreis 1 Eimsbüttel-Nord: 3 Sitze + - Wahlkreis 2 Eimsbüttel-Süd/Hoheluft-West: 5 Sitze + - Wahlkreis 3 Rotherbaum/Harvestehude: 4 Sitze + - Wahlkreis 4 Lokstedt: 3 Sitze + - Wahlkreis 5 Niendorf: 5 Sitze + - Wahlkreis 6 Schnelsen: 3 Sitze + - Wahlkreis 7 Eidelstedt: 4 Sitze + - Wahlkreis 8 Stellingen: 3 Sitze + +Es ist leicht zu sehen, dass die Summe der Wahlkreissitze 30 ergibt. Daraus folgt aber bereits die erste Konsequenz +für die Zusammensetzung der Bezirksversammlung. Sollte eine Partei auf der Bezirksliste die absolute Mehrheit der +Stimmen bekommen, dann ist ihr die Mehrheit in der Bezirksversammlung garantiert. Wenn jetzt aber diese Partei sehr +schlecht in den Wahlkreisen abschneidet, die eine absolute Mehrheit der Bezirksversammlung darstellen, dann hat dies +zwangsläufig zur Folge, dass sehr viele zusätzliche Mandate erschaffen werden müssen, um die Verhältnismäßigkeit +zu wahren. Das ist allerdings ein sehr unwahrscheinlicher Grenzfall. Im Allgemeinen aber gilt, dass die Stimmen auf +der Bezirksliste über die verhältnismäßige Zusammensetzung entscheiden und die Wahlkreisstimmen einen Einfluss darauf +haben, welche Personen in der Bezirksversammlung sitzen. + +### Wahlkreisstimmen + +Zunächst werde ich hier auf die Wahlkreisstimmen eingehen, da diese bei der personellen Zusammensetzung tatsächlich +zuerst ausgezählt werden müssen. Allerdings werden am Wahlabend zunächst die Gesamtstimmen einer Liste auf der Bezirksliste +gezählt, damit möglichst schnell klar ist, welche Partei wieviele Sitze bekommt. Nun aber zu den Wahlkreisstimmen. + +In diesem Beispiel schaue ich mir die Ergebnisse der Bezirksversammlungswahlen 2014 im Wahlkreis Niendorf an und +verdeutliche, wie die Sitze verteilt wurden. Es gab **70.887** gültige Stimmen bei 31.810 wahlberechtigten Bürger\*innen, +14.832 Wähler\*innen und 14.783 abgegebenen Stimmzetteln, wovon 14.357 gültig waren. Aufgrund der fünf Stimmen pro +Stimmzettel hätte es 71.785 Stimmen geben können. Es ist also klar, dass nahezu alle Wähler\*innen auch von ihren +fünf Stimmen Gebrauch gemacht haben. + +Zunächst muss eine sog. **Wahlzahl** berechnet werden. Diese ergibt sich aus der Menge der gültigen Stimmen geteilt +durch die zu verteilenden Sitze (5). In diesem Fall also 14.177,4. Im nächsten Schritt werden die Gesamtstimmen +jedes Wahlvorschlags durch diese Wahlzahl geteilt, um zu ermitteln, wieviele Sitze ein Wahlvorschlag bekommt. +Das bedeutet also, dass es für eine Partei egal ist, wie sich die Stimmen auf ihrer Wahlkreisliste verteilen. Auch +wenn die Stimmen gleichverteilt auf alle Plätze vergeben würden, hätte das für die jeweilige Partei keinen Nachteil. + +In unserem Beispiel gab es folgende Stimmverteilung: + +- SPD: 29.629 +- CDU: 20.538 +- Piraten: 1.989 +- FDP: 3.001 +- Die LINKE: 3.495 +- GRÜNE: 9.107 +- AfD: 3.128 + +Daraus ergeben sich diese Divisionsergebnisse (Standardrundung wird angewendet): + +- SPD: 2,089875436 ~ 2 Sitze +- CDU: 1,448643616 ~ 1 Sitz +- Piraten: 0,140293707 ~ 0 Sitze +- FDP: 0,211674919 ~ 0 Sitze +- Die LINKE: 0,246519108 ~ 0 Sitze +- GRÜNE: 0,642360376 ~ 1 Sitz +- AfD: 0,220632838 ~ 0 Sitze + +Wie zu erkennen ist, wurden nur 4 Sitze vergeben. Die Wahlzahl ist also zu hoch. In diesem Fall muss die Wahlzahl +verringert werden, bis nach diesem Verfahren genau 5 Sitze vergeben werden. Da immer ab ,5 aufgerundet wird, werde ich +die Distanz zur nächsten Aufrundung für jede Partei ermitteln. + +- SPD: 2,5 - 2,089875436 = 0,410124564 +- CDU: 1,5 - 1,448643616 = 0,051356384 +- Piraten: 0,5 - 0,140293707 = 0,359706293 +- FDP: 0,5 - 0,211674919 = 0,288325081 +- Die LINKE: 0,5 - 0,246519108 = 0,253480892 +- GRÜNE: 1,5 - 0,642360376 = 0,857639624 +- AfD: 0,5 - 0,220632838 = 0,279367162 + +Es ist klar erkennbar, dass die CDU am dichtesten an einer Aufrundung dran ist. Insofern lässt sich die optimale Wahlzahl +umgekehrt berechnen. Dafür wird die Stimmzahl der CDU durch 1,5 geteilt, was 13.692 ergibt. Die neue Sitzberechnung +ist wie folgt: + +- SPD: 2,163964359 ~ 2 Sitze +- CDU: 1,5 ~ 2 Sitze +- Piraten: 0,145267309 ~ 0 Sitze +- FDP: 0,219179083 ~ 0 Sitze +- Die LINKE: 0,255258545 ~ 0 Sitze +- GRÜNE: 0,665132924 ~ 1 Sitz +- AfD: 0,228454572 ~ 0 Sitze + +Letztlich bekommen also sowohl SPD als auch CDU zwei Sitze und die GRÜNEN ein Sitz in Niendorf. Anschließend werden +die Sitze jeder Partei auf ihrer Wahlkreisliste in absteigender Reihenfolge der Personenstimmen (Stimmen für eine Person) +vergeben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Position auf der Liste. Weiter im Beispiel Niendorf bleibend: + +- SPD, Marc Schemmel (Platz 1 auf Liste und nach Stimmen): 14.581 Stimmen +- SPD, Ines Schwarzarius (Platz 2 auf Liste und nach Stimmen): 3.933 Stimmen +- CDU, Rüdiger Kuhn (Platz 1 auf Liste und nach Stimmen): 9.435 Stimmen +- CDU, Rüdiger Burg (Platz 1 auf Liste und nach Stimmen): 3.018 Stimmen +- GRÜNE, Dietmar Kuhlmann (Platz 1 auf Liste und nach Stimmen): 5.216 Stimmen + +Anhand des Vergleichs mit den gesamten Wahlkreisstimmen der Partei kann ermittelt werden, wieviele Stimmen auf +nicht gewählte Kandidat\*innen vergeben wurden. Das zeige ich logischerweise nur für jene Parteien, wo Personen +gewählt wurden. + +- SPD: 29.629 - 14.581 - 3.933 = 11.115 Stimmen entspricht 37,5% der Gesamtstimmen +- CDU: 20.538 - 9.425 - 3.018 = 8.095 Stimmen entspricht 39,4% der Gesamtstimmen +- GRÜNE: 9.107 - 5.216 = 3.891 Stimmen entspricht 42,7% der Gesamtstimmen + +Grob gesagt sind also relativ konsistent 60% der Wahlkreisstimmen auf die gewählten Personen entfallen und 40% +auf nicht gewählte Personen. Bei der SPD gab es noch 8 weitere Kandidat\*innen, bei der CDU 8 und den GRÜNEN eine. + +### Bezirksstimmen + +Im zweiten Teil werde ich einen Blick auf die Bezirkslisten und die dort abgegebenen Stimmen werfen. Diese bestimmen +letztlich wieviele Sitze eine Partei bekommt. Der erste Schritt ist relativ offensichtlich. Es werden die insgesamten +Sitze einer Partei in der Bezirksversammlung bestimmt. Dafür wird zunächst die Wahlzahl ermittelt. Dies geschieht analog +zu oben durch die Division der zu berücksichtigenden Stimmen mit den zu vergebenden Sitzen. Es gab insgesamt +439.723 gültige Stimmen. Davon müssen die Stimmen all jener Parteien abgezogen werden, die weniger als 3% der Stimmen +bekamen (11.835 Stimmen der Piraten). Letztlich bleiben also noch 427.888 zu berücksichtigende Stimmen. Es ergibt sich +daher die Wahlzahl 8.389,9608. Im Anschluss werden die Gesamtstimmen jeder Partei durch diese Zahl dividiert und standardmäßig +gerundet. + +In unserem Beispiel gab es folgende Stimmverteilung: + +- SPD: 146.446 Stimmen +- CDU: 99.938 Stimmen +- Die LINKE: 43.169 Stimmen +- FDP: 19.815 Stimmen +- GRÜNE: 101.493 Stimmen +- AfD: 17.027 Stimmen + +Daraus ergibt sich folgende Sitzverteilung: + +- SPD: 17,454908729 ~ 17 Sitze +- CDU: 11,911617036 ~ 12 Sitze +- Die LINKE: 5,145316054 ~ 5 Sitze +- FDP: 2,361751202 ~ 2 Sitze +- GRÜNE: 12,096957592 ~ 12 Sitze +- AfD: 2,029449291 ~ 2 Sitze + +Die Summe ergibt 50 Sitze. Es sind aber 51 Sitze zu verteilen. Daher muss die Wahlzahl verringert werden. Ich erspare +mir hier die Ausrechnung der Differenz zum nächsten Aufrundungspunkt. Es ist augenscheinlich, dass dieser bei der +SPD am nähesten ist. Insofern wird die Wahlzahl zu oben analog neu berechnet (Stimmzahl der SPD dividiert durch 17,5): +8.368,342857143. Da die SPD am nähesten zum Aufrundungspunkt ist, bekommt sie auch einzig einen weiteren Sitz. Der +Vollständigkeit halber aber noch einmal die Sitzberechnung. + +- SPD: 17,5 ~ 18 Sitze +- CDU: 11,942388321 ~ 12 Sitze +- Die LINKE: 5,158607951 ~ 5 Sitze +- FDP: 2,367852314 ~ 2 Sitze +- GRÜNE: 12,128207667 ~ 12 Sitze +- AfD: 2,034691968 ~ 2 Sitze + +Im nächsten Schritt werden von diesen Sitzen alle abgezogen, die durch die Parteien in den Wahlkreisen errungen +wurden. Ich verwende hier schlichtweg die Zahlen des Statistikamts Nord ohne noch einmal für alle Wahlkreise mein +Niendorf-Beispiel zu wiederholen. + +- SPD: 18 - 10 = 8 +- CDU: 12 - 8 = 4 +- Die LINKE: 5 -3 = 2 +- FDP: 2 - 0 = 2 +- GRÜNE: 12 - 9 = 3 +- AfD: 2 - 0 = 2 + +Bei der SPD ziehen jetzt also 8 Personen über die Bezirksliste ein. Nun gibt es aber noch eine Spitzfindigkeit. +Da man sowohl der Liste direkt als auch einzelnen Personen eine Stimme geben kann, wird zunächst das Verhältnis +der Listenstimmen zu den Gesamtstimmen berechnet. Dieses Verhältnis bestimmt, wieviele Personen über die Listenreihenfolge +einziehen. + +- SPD: 8 Sitze * 85.497 Listenstimmen / 146.446 Gesamtstimmen = 4,67050 ~ 5 Sitze +- CDU: 4 Sitze * 60.011 Listenstimmen / 99.938 Gesamtstimmen = 2,40193 ~ 2 Sitze +- Die LINKE: 2 Sitze * 29.378 Listenstimmen / 43.169 Gesamtstimmen = 1,36107 ~ 1 Sitz +- FDP: 2 Sitze * 10.553 Listenstimmen / 19.815 Gesamtstimmen = 1,06515 ~ 1 Sitz +- GRÜNE: 3 Sitze * 67.374 Listenstimmen / 101.493 Gesamtstimmen = 1,99149 ~ 2 Sitze +- AfD: 2 Sitze * 12.396 Listenstimmen / 17.027 Gesamtstimmen = 1,45604 ~ 1 Sitz + +Die Berechnung der Sitze über Personen stimmen ist trivial: + +- SPD: 8 - 5 = 3 Sitze +- CDU: 4 - 2 = 2 Sitze +- Die LINKE: 2 - 1 = 1 Sitz +- FDP: 2 - 1 = 1 Sitz +- GRÜNE: 3 - 2 = 1 Sitz +- AfD: 2 - 1 = 1 Sitz + +Da ich ein GRÜNER bin, zeige ich den Einzug über die Bezirksliste am Beispiel der GRÜNEN. Für die anderen Parteien +gilt dies analog. Bei dem Einzug nach Listenreihenfolge bestimmt die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag. Die ersten +beiden Personen auf der Bezirksliste (Anna Gallina und Volker Bulla) sind bereits durch Wahlkreismandate eingezogen. +Die Personen auf 3 und 4 sind noch nicht gewählt, weswegen Stefanie Könnecke und Fabian Klabunde über die Liste +einziehen. + +Für den Einzug über Personenstimmen ist die Reihenfolge nach Personenstimmen ausschlaggebend. Die ersten 7 Personen +nach Personenstimmen sind bereits gewählt (über Wahlkreise oder Liste). An achter Stelle in Personenstimmenreihenfolge +steht Ali Mir Agha, der dadurch einzieht. Sein Platz nach Listenreihenfolge war 16. + +### Fazit + +Ich hoffe hiermit deutlich gemacht zu haben, wie anhand der Stimmen am Ende das Ergebnis berechnet wird. Was für Lehren +können aus dieser Berechnung gezogen werden? Wenn man auf einem hinteren Listenplatz steht, dann erhöhen sich die Chancen +gewählt zu werden je mehr Personenstimmen auf die Liste entfallen. Auch Personenstimmen auf Platz 1 sind somit hilfreich, +weil dadurch das Verhältnis der Listen- zu Personenstimmen zugunsten der Personenstimmen verschoben wird. Sollte Platz +1 noch nicht über einen Wahlkreis eingezogen sein, wird dieser aber über Liste einziehen und somit bei dem Einzug +über Personenstimmen unberücksichtigt bleiben. Diese Tatsache ermöglicht es, dass auch Personen wie Ali Mir Agha +den Einzug in die BV schaffen können, obwohl die GRÜNEN nur 12 Sitze bekommen haben und nur 3 überhaupt über die +Bezirksliste zu vergeben waren. Aktuell ist Ali Mir Agha Fraktionsvorsitzender.